Wer verliebt sich in Jolina ?

20.03.25
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284153012
RO-437345 Fantanele (Sălaj, Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
weiß, schwarz
Gesundheit:
gechipt, geimpft, entwurmt, entfloht
Wurftag:
20.11.24 (4 Monate 1 Tag alt)
Preis:
500 €
Die kleinen Mäuse wurden aus einem Horror-Tierheim gerettet. Es waren mal sieben Welpen, doch leider sind zwei von ihnen verstorben. Als wir sie übernommen haben, waren sie winzig klein, voller Parasiten und Läuse und ganz doll schwach. Eigentlich waren die Kapazitäten für noch mehr Welpen bereits voll, doch wir konnten die Kleinen nicht ihrem sicheren Tod überlassen.

Mittlerweile wurden sie behandelt und erholen sich von den Strapazen ihrer ersten Lebensmonate. Aktuell sind sie etwa 2,5 Monate jung. Ausgewachsen werden sie vermutlich eine kleine Größe behalten.

Jolina ist nicht nur zuckersüß sondern auch sehr lieb und freut sich stets, wenn sie ein bisschen umsorgt wird. Neugierig schaut sie mit ihren großen Augen in die Zukunft und hofft nun auf ein besseres Leben. Mit anderen Hunden versteht sich die kleine Maus prima.

Noch ist sie ganz klein, doch nach der tollpatschigen Welpenzeit folgt dann die Pubertät. In der sie ihre Besitzer auf die Probe stellen und ihre Grenzen austesten wird. Sie sucht jemanden, der ihr bei diesem Hormonchaos beiseite steht und ihr das nötige Verständnis und die Unterstützung aufbringt, damit sie zu einem tollen Hund heranwachsen kann.

Eine Hundeerziehung mit positiver Verstärkung und liebevoller Konsequenz helfen dabei, diese Zeit gut zu überstehen und als ein starkes Team aus ihr hervorzugehen. Denn Jolina würde dich niemals bewusst ärgern. Sie kann in dieser aufwühlenden Zeit oft nichts für ihr Verhalten und hofft darauf, dass du in dieser schweren Zeit immer hinter ihr stehst. Im Haushalt lebende Kinder sollten schon älter sein, um den neuen Weggefährten ihrerseits zu verstehen und nicht falsch zu verstehen.

Sicherlich wäre es jetzt an der Zeit neue Freunde in der Hundeschule zu suchen und endlich „was lernen“ zu dürfen – vielleicht mit dir? Sie brennt darauf das Hunde ABC zu lernen und neue Freundschaften zu schließen.

Sie reist geimpft, gechipt, entwurmt und entfloht und nach positiver Vorkontrolle in ihr neues Zuhause. Natürlich bringt sie auch ihren eigenen EU-Heimtierausweis mit. Gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro darf sie umziehen.

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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