Solon will endlich ankommen!

07.06.24
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281682021
RO-430311 Baia Mare (Maramureș, Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
weiß, schwarz
Gesundheit:
kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht
Wurftag:
01.01.16 (9 Jahre 1 Monat alt)
Preis:
500 €
Baia Mare, Rumänien. Solon, ein wundervolle Rüde auf der Suche nach seinen Menschen! Auf der Suche nach einer Familie, die ihn ins Herz schließt und nie wieder gehen lässt. Der hübsche Prachtbursche mit der tollen Fellzeichnung um die Augen herum, sitzt auf gepackten Köfferchen.

Solon ist etwa 8,5 Jahre alt und bringt mit 60 cm Schulterhöhe eine große Größe mit. Er ist ein charmanter Rüde, der die Aufmerksamkeit der Menschen sehr schätzt. Solon ist ein überaus freundlicher Rüde, der sich auch gut mit seinen Artgenossen versteht. Solon ist ein Rasse Mix und wir können nicht ausschließen, dass er möglicherweise Herdenschutzhund Gene in sich trägt. Mit seinen 8-9 Jahren gehört Solon noch längst nicht zum alten Eisen. Schöne Spaziergänge durch Feld, Wald und Wiesen sind genau nach seinem Geschmack.

Solon hat die niedliche Eigenschaft ganz viel mit seinen großen Ohren zu kommunizieren. Diese wackeln stetig hin und her und zeigen dem Gegenüber immer, wie Solon sich gerade fühlt.

Wir wünschen uns für den hübschen Solon eine liebevolle Familie, die gerne mit einem großen Begleiter an ihrer Seite durchs Leben gehen möchte. Was Solon bisher alles erleben musste und konnte, wissen wir nicht. Vermutlich hatte er noch nie ein artgerechtes Leben und muss mit Sicherheit noch einiges lernen.

Wir suchen für Solon hundeerfahrenen Menschen, die mit ihm stets positiv verstärkend trainieren werden. Menschen, die ihm Zeit geben ihm seinem neuen Leben anzukommen und ihn zu nichts drängen. Solon benötigt ein ländliches Zuhause, abseits dem trubeligen Stadtleben. Ein eingezäunter Garten, in dem Solon toben oder vor sich hindösen kann, wäre perfekt.

Unser Solon ist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht. Er besitzt seinen EU-Heimtierausweis und kann nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro in sein ganz eigenes Zuhause ziehen. Auch über eine Pflegestelle würde Solon sich freuen.

Mehr Informationen und den direkten Weg zur Selbstauskunft findest du hier:
https://einherzfuerstreuner.de/project/solon/

https://youtu.be/ynfDzwCWJ8c

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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