Gibst du der jungen Riva eine zweite Chance?

21.03.25
15
284156715
55606 Kellenbach (Rheinland-Pfalz)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
.
Wurftag:
01.09.23 (1 Jahr 6 Monate alt)
Preis:
500 €
Riva - liebevoll auch Tilda genannt - ist eine wunderschöne junge Hündin mit einem sanften Wesen und einem Herzen, das sich nach Geborgenheit sehnt. Sie bezaubert mit ihrer einzigartigen braunschwarzen Fellzeichnung und ihrem freundlichen Blick.

Im Februar 2024 durfte Riva als Welpe in ihr eigenes Zuhause reisen. Dort wird sie geliebt und umsorgt, doch das Leben ist nicht immer vorhersehbar. Wegen einer Änderung der Lebensumstände kann ihre Familie sie nun nicht mehr behalten - eine Entscheidung, die niemandem leichtfällt. Nun wartet die hübsche Riva auf ihre zweite Chance bei Menschen, die sie einfühlsam aufnehmen und ihr ein Für-Immer-Zuhause schenken.

Riva ist eine neugierige, verspielte und aufgeweckte junge Hündin mit Herz und Charakter. Sie liebt es, die Welt zu entdecken, ist aber in neuen Situationen manchmal etwas vorsichtig. Hat sie erst einmal Vertrauen gefasst, zeigt sie sich anhänglich und verschmust. Im Haushalt lebt sie mit Kindern, Katzen und einem Ersthund zusammen und versteht sich mit allen wunderbar. Auch das Alleinbleiben zusammen mit ihrem Hundekumpel klappt prima, denn ihre Box gibt ihr Sicherheit und ist ihr liebster Rückzugsort. Mit anderen Hunden gibt es ebenfalls keine Probleme.

Riva sucht eine liebevolle, empathische Familie, die sie durchs Leben begleitet und ihr die Zeit gibt, die sie braucht, um sich an die neuen Gegebenheiten zu gewöhnen. Eine positiv arbeitende Hundeschule wäre eine tolle Möglichkeit, um ihre neue Familie dabei zu unterstützen. Sie ist intelligent und aktiv - sowohl geistige als auch körperliche Auslastung sind für sie wichtig.

Riva wurde in Fantanele, Rumänien zusammen mit ihren 10 Geschwistern Ria, Starsky, Ella, Narvik, Tora, Samweis, Ari, Tayto, Easy und Poldi in der Nähe eines Kindergartens ausgesetzt. Ihr Start ins Leben war hart, doch sie hatte Glück: sie wurde gerettet und durfte in eine Familie reisen. Jetzt braucht sie noch einmal Menschen, die ihr Herz für sie öffnen.

Riva kann jederzeit nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro in ihr neues Zuhause umziehen. Sie ist kastriert, gechipt und geimpft und bringt ihren EU-Heimtierausweis mit.

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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