Wer möchte den hübschen Pinocchio kennenlernen?

07.02.25
20.09.23
379
279426584
81929 München - Bogenhausen (Bayern)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
gestromt
Wurftag:
01.01.22 (3 Jahre 1 Monat alt)
Preis:
500 €
2022 konnte der hübsche Rüde mit seiner besonderen Fellzeichnung bereits nach Deutschland reisen. Leider musste er seine Familie aber wieder verlassen und kam in eine Pension in München. Dort lebt er aktuell und ist auf der Suche nach seiner neuen Familie.

Pinocchio ist ein aufgeschlossener, den Menschen zugetaner Rüde, der sich auch mit seinen Artgenossen sehr gut versteht. Pinocchio ist nun ca. 3 Jahre alt und ca. 40 cm groß. Er wird als neugierig, lernwillig und verspielt beschrieben. Er liebt lange Spaziergänge und ausgiebiges Toben im Wasser. Pinocchio sucht erfahrene Menschen, die Lust auf einen Hund haben, der sehr lernwillig ist. Er könnte ein Corgi-Mix sein und möchte Aufgaben bekommen und beschäftigt werden.

Pinocchio reagiert sehr sensibel auf seine Umwelt. Hier sind hundeerfahrene Menschen gefragt, bei denen Pinocchio spürt, dass er nicht die Führung übernehmen muss. Gerade von Männern und kleinen Kindern fühlt er sich schnell bedrängt. Wir sind uns sicher, dass hier mit einer positiv arbeitenden Hundeschule viel erreicht werden kann. Dies wurde leider in seiner Pubertät versäumt.

Pinocchio wünscht sich so sehr ein stabiles Zuhause, dass seine Fähigkeiten zu schätzen weiß und Spaß daran hat, mit einem Junghund durch dick und dünn zu gehen. Auch wenn er klein ist, möchte er wie ein vollwertiger Hund behandelt werden. Am liebsten hätte er eine Aufgabe oder würde Hundesport machen, wie Mantrailing, Fährtensuche oder Agility. Kopf und Nasenarbeit ist sein größtes Hobby und immer gefördert zu werden. Natürlich darf aber auch die Schmuse- und Kuschelzeit nicht zu kurz kommen. Pinocchio kann in seiner Pension kennengelernt werden.

Pinocchio ist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt, entfloht und hat einen EU-Heimtierausweis. Nach einer positiven Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro kann er in sein neues Zuhause ziehen.

Wer möchte den hübschen Rüden kennenlernen?

https://youtu.be/rR19bbdHR80

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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