Bist Du bereit Lycka ein neues Zuhause zu schenken?

27.04.24
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RO-410444 Bistrita (Bistrița-Năsăud, Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
gestromt
Wurftag:
01.01.19 (6 Jahre 1 Monat alt)
Preis:
500 €
Bistrita, Rumänien. Die wunderschöne Lycka mit dem gestromten Fell ist auf der Suche nach einem neuen Zuhause. Sie lebte zusammen mit 6 anderen Hunden und 3 Katzen in einer Autowerkstatt. Außerdem ist sie Mutter der sieben Welpen: Lea, Franzi, Fred, Gusto, Sassi, Faxe und Medi.

Die Mitarbeiter der Werkstatt baten uns um Hilfe bei der Kastration der Tiere und darum, uns um die Welpen zu kümmern. Deshalb wurde die Familie von uns in Obhut genommen. Lycka ist eine sehr freundliche Hündin. Sie mag Menschen, Hunde und Katzen. Sie hat eine mittlere Größe und ein Gewicht von etwa 25 – 30 kg. Dem Aussehen nach könnten bei Lycka sowohl Hütehund- als auch Herdenschutzhundgene vorhanden sein.

Man sollte sich daher vorher mit den Eigenschaften einer solchen Rasse auseinandersetzen und auch überlegen, ob der Hund in das persönliche Umfeld passt. Herdenschutzhunde sind keine Stadt- oder Bürohunde. Toll wäre für sie daher ein großes Grundstück, das sie bewachen kann. Da das Territorium eines Herdenschutzhundes so weit reicht, wie sie gucken kann, sollte das Grundstück eingezäunt sein, um ihr ihre Territoriumsgrenzen zu zeigen.

Herdenschutzhunde sind eigenständige Persönlichkeiten, die Konsequenz und Einfühlungsvermögen durch den Besitzer voraussetzen und die Fähigkeit, sich mit einem intelligenten, selbständig handelnden, großen Hund auseinandersetzen zu können. Sie bringen viele tolle Eigenschaften mit. Menschen die bereits Erfahrung mit Herdenschutzhunden gemacht haben, wollen keine anderen Rassen mehr haben, da sie trotz ihres Dickschädels sehr treue und loyale Begleiter sind.

Ob Lycka das Leben im Haus schon kennt, ist eher auszuschließen, deshalb sollte man ihr das ein oder andere Malheur am Anfang nicht übelnehmen.

Lycka reist kastriert, gechipt, geimpft, entfloht und entwurmt zusammen mit ihrem EU-Heimtierausweis in ihr neues Leben. Sie wird bei positiver Vorkontrolle gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro vermittelt.

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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