Zuckersüße Peaches sucht ihr Ticket ins Glück

08.12.24
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27412 Tarmstedt (Niedersachsen)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
braun weiß
Gesundheit:
Gechipt, geimpft, entwurmt, entfloht, EU Heimtierausweis
Wurftag:
01.05.24 (9 Monate 1 Woche alt)
Preis:
500 €
Peaches ist derzeit ca 7 Monate alt und wird ausgewachsen vermutlich mittelgroß werden. Sie begeistert durch ihre besondere Farbzeichnung und den niedlichen Kulleraugen und Schlappohren. Der Kontrast von den schneeweißen Pfoten und dem sonst hellbraunen Fell zu der schwarzen Schnauze sind wirklich etwas ganz Besonderes. Die Kleine ist Menschen gegenüber aufgeschlossen und verhält sich sehr lieb und freundlich. Ebenso ist sie welpentypisch verspielt. Das Zusammenleben mit Katzen konnte bisher nicht getestet werden.

Ihrer neuen Familie sollte auch bewusst sein, dass Peaches das Leben in einer liebevollen Familie noch nicht kennt. Sie muss noch das ganze Welpen ABC lernen und auch die Pubertät steht ihr noch bevor. Hier braucht sie Menschen, die mit viel Liebe und Geduld vorgehen, ggf. auch eine positiv arbeitende Hundeschule mit ihr besuchen und ihr das ein oder andere Missgeschick verzeihen.
Leinenführung, Stubenreinheit und Alleinbleiben sind für sie noch Fremdwörter. Während der Pubertät wird sie sicherlich Grenzen testen und vielleicht schon gelernte Dinge wieder „vergessen“. Aber wenn man diese Phase erstmal gemeistert hat, wird Peaches ganz bestimmt eine tolle Partnerin fürs Leben werden.

Wir hoffen so sehr, dass sie nun die schönen Seiten des Lebens kennenlernen darf und erfährt, dass es Menschen gibt, die nur ihr Bestes wollen.

Peaches ist gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht. Sie bringt einen EU-Heimtierausweis mit und kann nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro in ihre neue Familie ziehen. Auch über eine Pflegestelle für die süße Maus würden wir uns sehr freuen!

Wer schenkt ihr ein Leben in Freiheit und bietet ihr ein liebevolles Zuhause, dass sie sich so sehnlichst wünscht?

https://einherzfuerstreuner.de/project/peaches/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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