WUSCHEL sucht einfühlsames Zuhause!

30.04.24
23.03.23
601
277858095
41366 Schwalmtal - Amern (Nordrhein-Westfalen)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
weiß-braun
Wurftag:
01.01.15 (10 Jahre 4 Wochen alt)
Preis:
500 €
41366 Schwalmtal. Wuschel konnte Ende April 2023 in seine Pflegestelle reisen!

Seine Geschichte:
Baia Mare, Rumänien. Bei unserem Wuschel ist der Name Programm. Wuschel war lange Zeit auf sich ganz alleine gestellt, bis er von unseren rumänischen Helfern gesichert werden konnte. Der arme Kerl muss unheimlich gelitten haben, denn es wird vermutet, dass er einen alten Bruch in einem Bein hat. Das Röntgen und die endgültige Diagnose stehen jedoch noch aus.

Wuschel ist ein ca. 8-jähriger Rüde mit einer Schulterhöhe von ca. 55 cm. Durch das verfilzte Fell sieht er kräftiger aus, als er eigentlich ist. Wuschel würde sich über eine ausgiebige Fellpflege sicherlich sehr freuen. Wuschel ist ein netter Hund, der offen und freundlich auf Menschen reagiert. Auch mit seinen Artgenossen versteht Wuschel sich gut. Wir wünschen uns sehr, dass der hübsche Hundebub ganz bald einen Platz bei einer lieben Familie findet, damit er endlich die schönen Seiten des Lebens kennenlernen darf.

Für Wuschel suchen wir einfühlsame Menschen, die Wuschel alle Zeit der Welt geben, in seinem neuen Leben anzukommen. Wir gehen davon aus, dass er noch nie in einem Haushalt gelebt hat und erst alles noch lernen muss. Ein souveräner Ersthund könnte Wuschel sicherlich die Eingewöhnungszeit erleichtern, ist aber keine Voraussetzung für eine Vermittlung.

Sein neues Zuhause sollte er ländlich gelegen sein, abseits der trubeligen Stadt. Ein großer eingezäunter Garten wäre das Paradies für Wuschel. Aufgrund seiner alten Verletzung sollte Wuschel in ein ebenerdiges Zuhause ziehen, in dem er keine oder nicht viele Treppen steigen muss. Ausgedehnte Spaziergänge werden mit ihm vielleicht nicht möglich sein, trotzdem möchte Wuschel Gras unter seinen Pfoten spüren und sein neues Leben in seinem ganz eigenem Tempo entdecken und genießen.

Nach einer positiven Vorkontrolle kann Wuschel kastriert, geimpft, gechipt, entwurmt und mit einem EU-Heimtierausweis gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro in sein neues Zuhause reisen.

https://youtu.be/kEpZaCCpPDc

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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