Hanne – zarte, unsichere Seele mit großem Herzen für Katzen

31.01.25
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283733141
RO-410444 Bistrita (Maramureș, Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
schwarz
Gesundheit:
gechipt, geimpft, entwurmt, entfloht
Wurftag:
01.01.18 (7 Jahre 2 Monate alt)
Preis:
500 €
Hanne wurde verlassen auf einem Feld gefunden und von einem gutherzigen Ehepaar aufgenommen, bei dem sie mit vielen Katzen und anderen Hunden wohlbehütet lebte. Nun ist der Mann gestorben und Hanne plötzlich auf der Suche nach einem ebenso gutherzigen, ruhigen Zuhause. Sie liebt Katzen sehr, ist ein zartbesaiteter Hund, der die ruhige Gesellschaft von Menschen mag – vor anderen Hunden, besonders vor denen, die größer sind als sie, hat sie oft Angst. Dann zittert sie und zeigt sich devot – Hanne ist kein lauter oder nach vorne gehender Hund, sie ist ein zartes Seelchen im lackschwarzen Gewand. Hanne sucht eine ruhige und herzliche Bleibe, in der gerne auch Samtpfoten ihr Leben bereichern dürfen. Sie schaut Liebe suchend und unsicher aus ihren glänzenden Augen in die Welt und wünscht sich souveräne und sanfte Menschen, die mit ihr die Welt erkunden.

Tierschutzhunde aus dem Ausland müssen auch im erwachsenen Alter viel lernen. Stubenreinheit, Alltagsgeräusche wie Staubsauger, Kaffeemaschine oder Fernseher, auch Türschwellen und Treppen sind Dinge, denen Hanne vielleicht erstmal vorsichtig begegnen wird, obwohl sie das Zusammenleben mit Menschen kennt. Ihre verständnisvolle Familie wird ihr aber die Sicherheit geben, diese Hindernisse gemeinsam zu bewältigen. Dabei helfen auch Hundetrainer:innen und Hundeschulen, die mit Tierschutzhunden Erfahrungen haben und durch positive Unterstützung die Hunde-Mensch-Verbindung noch zusätzlich festigen können.

Hat die sanfte, unsichere Hanne Dein Herz berührt und möchtest Du aus ihr eine selbstsichere und geliebte Hündin machen? Hanne ist bereit, sich (fast) schnurrend an Deine Seite zu begeben! Meldet Euch gerne über die Website und nehmt mit uns Kontakt auf. Auch über einen Pflegestellenplatz würde die tolle Hündin sich sehr freuen. Hanne ist kastriert, geimpft, gechipt, entwurmt und entfloht. Sie wird nach positiver Vorkontrolle gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro und mit gültigem EU-Heimtierausweis vermittelt.

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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