Widar wartet auf sein Glück

18.12.24
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283356342
RO-40001 Zalau (Sălaj, Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
schwarz-braun
Wurftag:
01.01.21 (4 Jahre 2 Monate alt)
Preis:
500 €
Widar, der „Krieger des Waldes“ hat seinen Kampf ums Überleben gewonnen. Er wurde scheinbar im Wald ausgesetzt. Dort fand man ihn mit einer tiefen Wunde auf dem Rücken, eventuell von einer Falle, genau kann man das nicht mehr nachvollziehen.

Seinen Namen macht er jedenfalls alle Ehre. Widar scheint wirklich unaufhaltsam zu sein. Er ist sehr kontaktfreudig, freundlich, läuft gut an der Leine und scheint in neuen Situationen nicht unsicher zu sein. Alles in Allem sind unsere Tierschützer:innen vor Ort der Meinung, dass er sich bestimmt gut in eine Familie integrieren lässt.

Nun ist Widar in Sicherheit, seine Wunde verheilt sehr gut und er ist bereit im Jahr 2025 neu durchzustarten. Dazu fehlt ihm nur noch von den richtigen Menschen gesehen zu werden.

Widar ist ein wunderschöner „reinrassiger“ Streuner mit einer tollen Fellzeichnung und strahlenden bernsteinfarbenen Augen. Mit dem durchdringenden Blick, seinen lustigen Ohren und dem tollen Charakter lässt er jedes Herz höherschlagen. Dazu hat Widar eine schöne mittlere Größe von 44 cm und ein Gewicht von 14 kg. Welpenzeit und Pubertät hat er bereits hinter sich gelassen und kann jetzt so richtig durchstarten.

Ob Widar das Leben im Haus bereits kennt, wissen wir nicht, aber aufgrund seiner guten Leinenführigkeit ist es zumindest nicht auszuschließen. Trotzdem muss er sicherlich noch viel lernen. Deshalb freut er sich auch schon, nach einer angemessenen Eingewöhnungszeit, auf den gemeinsamen Besuch einer Hundeschule und außerdem auf viele lange, abenteuerreiche Spaziergänge in der Natur. Aber auch genügend Kuscheleinheiten dürfen nicht fehlen.

Widar freut sich schon auf Deine Anfrage.

Sobald seine Wunde ganz verheilt ist, kann Widar seine große Reise antreten. Dann ist er gechipt, kastriert, geimpft, entwurmt und entfloht.

Nach positiver Vorkontrolle kann Widar gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro in sein neues Zuhause einziehen. Aber auch über ein Pflegestelle würde er sich sehr freuen.

https://youtu.be/e1vMslQuIUI

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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