Bringst du Maroshs Augen wieder zum Leuchten?

07.11.24
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RO-4500016 Zalau (Sălaj, Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
schwarz-braun
Gesundheit:
geimpft, gechipt, entwurmt, entfloht, kastriert
Wurftag:
01.03.22 (2 Jahre 11 Monate alt)
Preis:
500 €
Zalau, Rumänien. Unser Schönling Marosh hat sich ins Zeug gelegt und hofft nun sein Zuhause zu finden. Seit er 5 Monate alt ist, wartet er vergeblich und nun hoffen wir sehr, dass er bald ausreisen kann.
Marosh ist nun 1 Jahr und 5 Monate alt und hat aktuell eine Größe von etwa 55 cm und 22 kg. Somit ein eher großer Rüde, der noch den ein oder anderen Zentimeter wachsen wird. Er wird sicherlich noch etwas wachsen und mal mittelgroß bis groß werden. Marosh ist bei Menschen die ersten Minuten schüchtern, dann fasst er aber schnell vertrauen und taut auf. An der Leine läuft er noch etwas unsicher, aber er macht auch hier gute Fortschritte. Leider fehlt die Zeit, mit ihm täglich zu üben, deshalb wäre eine Pflegestelle oder ein für Immer zuhause für den jungen Rüden so wichtig. Er hat eine kurze Rute und so bleibt ihm leider die Einreise in die Schweiz verwehrt.
Marosh sucht Menschen, die erstmal nichts von ihm erwarten und ihm zeigen, wie ein normales Hundeleben funktioniert. Er ist noch ein sehr junger Rüde und muss noch viel lernen. Das ein oder andere Malheur sollte man ihm nicht übelnehmen und Marosh stets mit einem positiv verstärkenden Erziehungsstil begleiten. Er freut sich schon auf sein neues Leben mit schönen Spaziergängen in der Natur, vielen Schmusestunden und auch auf einen Besuch in der Hundeschule.
Im ersten Lebensjahr sollten Hunde so wenig wie möglich alleine sein. Außerdem steht die eher anstrengende Pubertätszeit bevor. Das Hormonchaos stellt das Leben der kleinen Racker auf den Kopf. Sie “vergessen” oft alles, was sie bisher gelernt haben, und die Ohren schalten auf Durchzug. Daher ist es in dieser Phase besonders wichtig, konsequent – aber liebevoll – zu erziehen. Und es gibt auch eine gute Nachricht: Auch diese Phase geht vorüber!
Unser Marosh ist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht. Er besitzt einen EU-Heimtierausweis und kann nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro in sein neues Leben starten. Auch eine Pflegestelle wäre ein super Sprungbrett in ein neues Leben.
Wer lässt Maroshs Augen wieder leuchten?

https://youtu.be/Zr0VkavIJ6s

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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