Wer verliebt sich in Azula?

24.02.25
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283945085
RO-410444 Bistrita (Maramureș, Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
Schwarz, Weiß
Gesundheit:
kastriert, geimpft, gechipt, entwurmt
Wurftag:
18.02.23 (2 Jahre 6 Tage alt)
Preis:
500 €
Die wunderschöne Azula ist auf der Suche nach ihrem Traumzuhause! Über ihre Vorgeschichte ist leider wenig bekannt. Azula wurde gefunden und anschließend ins Shelter gebracht. Dort soll die schwarze Schönheit natürlich schnellstmöglich wieder raus, bevor sie zum Langzeitinsassen wird.

Azula ist eine außerordentlich freundliche, ca. mittelgroße Hündin. Sie wird auf maximal 2 Jahre geschätzt, da sie ein noch sehr junges und verspieltes Verhalten zeigt.

In der Anwesenheit von uns Menschen zeigt sie sich zudem sehr entspannt und absolut nicht ängstlich. Auch andere Hunde findet sie nett.

Mit ihrem glänzenden schwarzen Fell, den weißen Füßchen und den hellen Augen ist die Maus eine echte Erscheinung. Azulas Optik lässt vermuten, dass ein Hütehund in ihr steckt. Hütehunde überzeugen durch ihre Intelligenz und ihren ausgeprägten Arbeitswillen. Beim Treiben der Herde beweisen sie ein großes Hütetalent, während sie stets aufmerksam und freundlich sind. Sie benötigen eine kompetente Führung und sollten ihren Trieb durch Aktivitäten wie Treib- und Suchspiel, Agility oder ähnliches ausleben dürfen, um nicht unterfordert zu sein. Auch der Besuch einer positiv arbeitenden Hundeschule kann hierbei eine Hilfe sein.

Obwohl Azula sehr aufgeschlossen und bestimmt sehr lernwillig ist, wird sie in ihrem neuen Zuhause bestimmt viel Liebe und Zeit zur Eingewöhnung brauchen. Wie gut sie das Leben als Haus- und Familienhund und damit verbundene Dinge wie Stubenreinheit, Leinenführigkeit oder das Alleine bleiben in Rumänien schon kennengelernt hat, können wir leider nicht genau sagen. Hierbei sollte man ihr Missgeschicke verzeihen.

Azula reist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht. Sie bringt ihren EU-Heimtierausweis mit und kann nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro in ihr neues Zuhause ziehen.

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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