Hallo, ich bin Annabelle!

30.11.24
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RO-410444 bistrita (Bistrița-Năsăud, Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
weiß + beige
Gesundheit:
kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht
Wurftag:
02.01.22 (3 Jahre 1 Monat alt)
Preis:
500 €
Bistrita, Rumänien
Alle Augen auf Annabelle! Unsere hübsche Schneekönigin wartet auf ihr ganz eigenes Zuhause! Vielleicht bist du ja der Richtige für sie?!

Annabelle ist eine etwa 2 Jahre alte Hündin, die ihrem Alter entsprechend aktiv, freundlich, neugierig und verspielt ist. Sie hat jede Menge Schabernack im Gepäck und mit Annabelle wird es sicher nicht langweilig. Ihre langen Ohren sind ihr Markenzeichen und spätestens wenn sie ihre „hab-mich-lieb-Blicke“ aufsetzt, schmelzen Herzen dahin. Annabelle wird mal eine große Hündin. Außerdem können wir nicht ausschließen, dass sie auch Herdenschutzhundgene in sich trägt. Darauf sollte sich ihre neue Familie in jedem Fall einstellen und die optimalen Bedingungen mitbringen. Aktuell ist die wunderhübsche Hündin circa 60 cm groß und wiegt 28 kg.

Unsere Annabelle sucht nun Menschen, die erstmal nichts von ihr erwarten und ihr zeigen, wie ein normales Hundeleben funktioniert. Sie ist noch sehr jung und muss noch viel lernen. Das ein oder andere Malheur sollte man ihr nicht übel nehmen und Annabelle stets mit einem positiv verstärkenden Erziehungsstil begleiten. Sie freut sich schon auf ihr neues Leben mit schönen Spaziergängen in der Natur, vielen Schmusestunden und auch auf einen Besuch in der Hundeschule.

Im ersten Lebensjahr sollte Annabelle so wenig wie möglich alleine sein. Außerdem steht die eher anstrengende Pubertätszeit bevor. Das Hormonchaos stellt das Leben auf den Kopf. Sie “vergessen” oft alles, was sie bisher gelernt haben und die Ohren schalten auf Durchzug. Daher ist es in dieser Phase besonders wichtig, konsequent – aber liebevoll – zu erziehen. Und es gibt auch eine gute Nachricht: Auch diese Phase geht vorüber!

Die hübsche Annabelle ist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht. Sie bringt ihren EU-Heimtierausweis mit und kann nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro in ihr Zuhause reisen.

Schneekönig-Fan? Dann meld dich schnell!

https://einherzfuerstreuner.de/project/annabelle-5/
https://youtu.be/Szl6n2AGTCA

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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