Schmusebär Emil sucht ein Zuhause!

04.01.25
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283500275
44799 Bochum - Altenbochum (Nordrhein-Westfalen)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
schwarz-braun
Wurftag:
01.01.15 (10 Jahre 2 Monate alt)
Preis:
325 €
Emil ist in seiner Pflegestelle gut angekommen und wartet nun noch auf sein eigenes Zuhause!

Emil ist etwa 10 Jahre alt – aber das merkt man ihm keineswegs an. Er kuschelt zwar gerne auf der Sofa, aber sobald es raus geht ist Emil aktiv und saust herum. Er ist noch voller Power. Emil zeigt sich als menschenbezogen und möchte einfach nur gefallen. Er ist aufmerksam und zeigt sich als gelehrig. Auch als Senior würde ihm ein Besuch in der Hundeschule sicher noch Spaß machen. Emil kuschelt gerne mit den Zweibeinern und genießt die Streicheleinheiten sehr. Er ist bereits stubenrein und gibt schon brav Pfötchen, auch „Sitz“ klappt bereits gut. Voller Tatendrang springt er ins Auto; Autofahren klappt gut, aber er ist noch unruhig, denn er kann den Spaziergang kaum abwarten.

Für Emil wäre ein katzenfreier Haushalt ideal. Einen leichten Jagdtrieb -in Bezug auf Kaninchen- hat er, aber als Terrier-Mischling auch nicht verwunderlich. In seiner Pflegestelle leben auch Hühner; diese ignoriert er. Mit Kindern jeden Alters kommt er problemlos klar. Mit Hündinnen gut aus, bei Rüden entscheidet die Sympathie. Emil ist ein toller Hund und kann sowohl ländlich als auch urban leben. Emil scharrt gerne mit den Hinterpfoten und grunzt ab und an wie ein Schweinchen. Einfach nur süß!
Terrier-Mischling Emil hat eine Schulterhöhe von ca. 55 cm und wiegt rund 24 kg. Sein linkes Ohr fehlt zur Hälfte, das rechte Ohr ist eingerissen. Außerdem leidet er gerade an einrr Ohrenentzündung, ist aber in tierärztlicher Behandlung.

Nach einer positiven Vorkontrolle und der Übernahme einer verminderten Schutzgebühr von 325 Euro zieht Emil kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt, entfloht und mit einem EU-Heimtierausweis in sein neues Zuhause.

Welcher besondere Mensch öffnet sein Herz, um unseren tollen Emil in den kommenden Jahren noch einmal richtig zu verwöhnen?

https://youtu.be/I13YrJLPiA0

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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