Wilma sucht dringend ein neues Zuhause

31.01.25
09.07.24
305
281955553
29410 Salzwedel (Sachsen-Anhalt)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
schwarz-braun
Wurftag:
01.01.14 (11 Jahre 1 Monat alt)
Preis:
325 €
Wilma versteht die Welt nicht mehr. Sie weiß auch gar nicht, was sie getan hat. Schon 2016 hatte sie das große Glück eine Familie zu finden. Damals hieß sie noch Aurora. 8 Jahre hatte sie ein schönes Hundeleben und nun soll sie nochmal neu beginnen. Die Umstände in ihrem Umfeld haben sich leider geändert, so dass Wilma nicht mehr bei ihrer Familie bleiben kann. Das weiß die arme Maus natürlich nicht. Deshalb lächelt sie auch weiter fröhlich in die Kamera. Wo sind die Menschen, die Wilma eine zweite Chance geben? Denn aktuell lebt sie in einer Pension in Salzwedel und hätte gerne wieder eine eigene Famlie. Die süße Wilma trifft auch keine Schuld an ihrer misslichen Lage. In der Pension ist Wilma sehr beliebt bei allen Helferinnen und Helfern und zeigt sich immer von ihrer besten Seite. Sie hat schon viel gelernt und gibt gerne Pfötchen.

Wilma ist ein sehr lieber und genügsamer Hund. Sie bevorzugt kürzere Spaziergänge und bewacht lieber Haus und Hof. Ihr macht es auch überhaupt nichts aus länger alleine zu bleiben. Wilma ist kerngesund und kastriert. Sie ist eine tolle, dickköpfige Dame, die mit anderen Hunden gut auskommt aber beim Spaziergang manchmal etwas zickig sein kann. Sie kann gut an der Leine gehen. Sie isst sehr gerne und alles, auch gerne Gemüse, besonders grüne Gurken. 🙂

Für Wilma suchen wir ein ruhiges Zuhause, gerne mit Garten, da sie es liebt, im Garten zu liegen und sich zu sonnen. Mit viel Liebe, schönen Spaziergängen und einem weichen Bettchen, wird Wilma bestimmt auch weiterhin die Möglichkeit haben, fröhlich in die Kamera zu lächeln und eine loyale Begleiterin zu werden.

Wer hat noch ein Körbchen frei um Wilma den Rest ihres Lebens zu versüßen? Bitte meldet Euch. Wir stellen gerne den Kontakt her und auch ein weiterer Transportweg lässt sich sicher arrangieren. Leider kann Wilma nicht in die Schweiz vermittelt werden, da sie eine verkürzte Rute hat.

Wilma ist kastriert, gechipt, geimpft und entwurmt. Gegen eine verminderte Schutzgebühr von 325 Euro kann Wilma, nach positiver Vorkontrolle, sofort in ihr neues Zuhause ziehen.

https://youtu.be/eKmCXp2aLcI

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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