Schließt du Rocco in dein Herz?

14.01.25
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283592108
RO-430311 Baia Mare (Maramureș, Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
braun, schwarz
Gesundheit:
kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht
Wurftag:
01.01.16 (9 Jahre 2 Monate alt)
Preis:
500 €
Hier kommt der hübsche Rocco. Rocco wartet derzeit im völlig überfüllten öffentlichen Shelter von Baia Mare auf sein Glücksticket in ein neues, besseres Leben.
Rocco wird auf etwa 9 Jahre geschätzt. Damit ist er zwar nicht mehr der Allerjüngste, aber er ist immer noch ein sehr aktiver, sportlicher Hund. Rocco hat eine Schulterhöhe von etwa 60 cm und ist damit schon recht groß. Wir haben Rocco bei unserem letzten Besuch als einen außerordentlich freundlichen und lebenslustigen Hund kennengelernt. Er hat unsere Zuwendung und die Abwechslung beim Foto Shooting sichtlich genossen. Rocco kommt mit Menschen sowie mit seinen Artgenossen gut zurecht. Den Umgang mit Katzen kennen wir nicht und kann auch nicht getestet werden. Aktuell leidet Rocco noch unter Hautproblemen, die aber bereits medizinisch behandelt werden. Über seine Vergangenheit wissen wir leider nichts, er kam als Notfall zu uns ins Shelter mit kaum einem Haar am Körper.
Wir suchen für Rocco ein zuhause in dem er in Ruhe ankommen darf, in dem er Schritt für Schritt an den Alltag herangeführt wird und ihn miterleben darf. Lange Spaziergänge, Ausflüge, eventuell ein Hundekumpel im neuen Zuhause ? all das wünschen wir uns für unseren lieben Kerl. Er ist nicht mehr der Jüngste, gehört aber auch längst nicht zum alten Eisen. Rocco ist noch voller Energie und Tatendrang und möchte etwas erleben.
Für unseren kräftigen Rocco suchen wir standfeste Menschen. Die ihn körperlich sowie geistig auslasten können und ihm mit Geduld und Empathie das Leben in einem Haushalt beibringen. Kinder sollten schon etwas älter und standfest sein.
Rocco reist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht in sein neues Zuhause. Er wird nach positiver Vorkontrolle gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro vermittelt. Auch über eine Pflegestelle würde Rocco sich freuen.
Weitere Infos über Rocco findest du hier: https://einherzfuerstreuner.de/project/rocco-6/

https://youtu.be/v6gcDbSUlDI

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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