Freundliche Schäferhund-Mix Hündin Alma sucht ihr Zuhause!

27.11.24
06.06.24
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27777 Ganderkesee (Niedersachsen)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
braun, schwarz
Gesundheit:
kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht
Wurftag:
01.04.20 (4 Jahre 10 Monate alt)
Preis:
500 €
In ihrer Pflegestelle zeigt sich Alma als eine sehr liebenswerte, ihren Menschen gegenüber sehr offene, freundliche und zugewandte Hündin. Sie genießt Kuscheleinheiten sehr, ein Blick in ihre Augen und die Rute beginnt freudig zu wedeln.

Auch Pflegeeinheiten mit bürsten genießt Alma sehr, zeigt dabei ihr wohl befinden. Fremde Menschen möchte sie gerne erst kennenlernen, insbesondere Männern gegenüber reagiert sie erst ängstlich. Wenn sie sie dann kennengelernt hat, ist es kein Problem mehr. Kinder sollten schon größer und hundeerfahren sein.

Begeistert ist Alma draußen in der Natur unterwegs. Aktuell hat sie zu Beginn ihre „wilden 5 Minuten“ vor Freude. Zum Beispiel im Wald, besonders am Bach und am See. Sie rennt, springt, ist ganz ausgelassen. Sehr gerne springt sie auch direkt rein ins Wasser. Wäre somit die perfekte Begleitung für einen Urlaub am Wasser. Mit anderen Hunden ist Alma in der Regel gut verträglich, lebt aktuell mit einem Rüden zusammen.

Alma ist etwa 4 Jahre alt und hat mit ca. 57 cm Schulterhöhe und 25 kg Gewicht eine angenehme mittlere Größe. Mit ihrem dichten, schwarz-braunen Fell und den aufmerksamen dunklen Augen könnte sie ein Schäferhund-Mix sein..

Alma hatte eine freudlose Vergangenheit, wurde in ihrem ersten Zuhause an einer kurzen Kette gehalten. Bei Wind und Wetter draußen, ungeliebt und ohne Ansprache und Beschäftigung.

Sicherlich würde sich Alma nach der Eingewöhnung über den Besuch einer positiv arbeitenden Hundeschule, ausgiebige Spaziergänge und reichlich Kontakt zu Artgenossen freuen. Alma hat das perfekte Alter und eine angenehme Größe und passt in fast jeden Haushalt – Hauptsache sie wird geliebt und umsorgt. Bist du der Mensch, der Alma dieses Zuhause bieten kann?

Alma zieht gechipt, geimpft, kastriert, entwurmt und entfloht mit einem EU-Heimtierausweis in ihr neues Zuhause. Sie wird nach einer positiven Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro vermittelt.

https://youtu.be/0sPHt2_vgo8

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

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Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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