Scheuer Snoopy braucht liebevolles Zuhause

07.03.25
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284040041
RO-410444 Bistrita (Bistrița-Năsăud, Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
schwarz weiß
Gesundheit:
geimpft, gechipt, entwurmt, entfloht, kastriert, EU-Heimtierausweis
Wurftag:
01.02.23 (2 Jahre 1 Monat alt)
Preis:
500 €
Ach Snoopy, wie schön wäre es, wenn du uns erzählen könntest, was du bereits erleben musstest, damit wir dir deine Scheu nehmen können.

Snoopy wurde uns von den Hundefängern gebracht. Mehr wissen wir leider nicht über seine Vergangenheit und können daher nur mutmaßen, dass er bisher mit Menschen vermutlich eher schlechte oder gar keine Erfahrungen sammeln konnte, denn er zeigt sich aktuell sehr zurückhaltend. Sofern der Zwinger betreten wird, zieht er sich lieber in seine sichere Hütte zurück. Zu groß ist doch die Unsicherheit, ob eventuell etwas schlimmes passieren könnte.

Hoffnung gibt uns allerdings besonders der Umstand, dass sich Snoopy keinerlei aggressiv, lediglich zurückhaltend zeigt. Mit Zeit und Ruhe sollte es also sicher möglich sein, den hübschen Kerl davon überzeugen zu können, dass doch nicht alle Menschen gruselig sind.

Aktuell ist er 2 Jahre alt und hat eine mittlere Größe von etwa 55-60 cm. Hierbei bringt er circa 25-27 kg auf die Waage. Snoopy ist also noch jung und bereit sein altes Leben hinter sich zu lassen und nun in eine rosige Zukunft zu starten.

Wichtig für ihn ist auf jeden Fall ein Zuhause oder eine Pflegestelle, wo er in seinem Tempo ankommen darf und nicht bedrängt wird. Nach und nach wird er sicher Fortschritte machen und mit genug Empathie und Verständnis seiner Menschen zu einem tollen Begleiter und Freund fürs Leben werden.

Auch wird er zukünftig sicher Spaß dabei haben eine Hundeschule, die mit positiver Verstärkung arbeitet, zu besuchen, um dort neue Hundekumpels zu gewinnen und noch mehr mit seinen Menschen zusammenzuwachsen.

Er reist kastriert, geimpft, gechipt, entwurmt und entfloht und nach positiver Vorkontrolle in sein neues Zuhause. Natürlich bringt er auch seinen eigenen EU-Heimtierausweis mit. Gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro darf er umziehen. Auch über einen Pflegestellenplatz würde er sich sehr freuen.

Gibst du Snoopy die Chance auf ein schönes neues Leben?

https://einherzfuerstreuner.de/project/snoopy-2/

https://youtu.be/Rp8wyKSvHjI

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
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Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

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Montag bis Freitag
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E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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