Begeistert dich Schlappohr Willow?

09.03.25
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RO-430311 Baia Mare (Maramureș, Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
weiß
Gesundheit:
geimpft, entwurmt, entfloht, gechipt
Wurftag:
01.12.24 (3 Monate 1 Woche alt)
Preis:
500 €
Willow, Furby und Prince sind drei wunderschöne, helle Brüder und leben momentan im winterlich kalten und überfüllten Public Shelter in Bai Mare. Und alle drei hoffen nun voller Zuversicht auf die Chance, ein gutes Leben bei freundlichen und tierlieben Menschen führen zu dürfen, die von nun an für die Kleinen sorgen und für immer an ihrer Seite bleiben werden.
Die süßen Brüder sind ca. 3 Monate alt und haben sich zu fröhlichen, verspielten und zutraulichen Welpen gemausert. Sie lieben die Menschen und genießen es, gestreichelt und verwöhnt zu werden. Noch sind die Welpen einfach nur niedliche Hundebabys, von denen man noch nichts erwarten kann. Natürlich kennen sie das Leben in einem Haus noch nicht, aber sie werden sich bestimmt bemühen, in Windeseile das ganze Welpen-1×1 zu lernen.
In wenigen Monaten werden die hübschen Jungs voraussichtlich zu kräftigen und lebendigen Junghunden herangewachsen sein, die besonders während der Pubertät von Ihren Menschen eine ordentliche Portion an Beschäftigung, Geduld und konsequenter Erziehung einfordern werden. Deshalb empfehlen wir den zukünftigen Adoptant:innen den Besuch einer positiv arbeitenden Hundeschule.
Der süße Willow hat kurzes, weißes Fell und große, hellblonde Schlappohren. Mit auffälligen, bernsteinfarbenen Augen guckt er zuversichtlich in seine Zukunft. Voraussichtlich wird der hübsche Welpe zu einem mittleren bis großen Rüden heranwachsen, der sicherlich viele bewundernde Blicke auf sich ziehen wird.
Wenn du dich für den wunderschönen und liebevollen Willow interessierst, melde dich bei uns. Er kann gechipt, entwurmt, entfloht und im Besitz eines EU-Heimtierausweises in sein neues Zuhause reisen. Nach einer positiven Platzkontrolle wird er gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro vermittelt. Auch über Pflegestellen für die Willow als Starthilfe in sein neues, besseres Leben, würden wir uns sehr freuen

Weitere Infos über Willows findest du hier: https://einherzfuerstreuner.de/project/willow-2/

https://youtu.be/xc1yyvE6nyA

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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