Schenkst du Raja ihr Ticket ins Glück?

26.02.25
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283961201
RO-40001 Bistrita (Bistrița-Năsăud, Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
weiß-schwarz
Wurftag:
01.12.24 (2 Monate 3 Wochen alt)
Preis:
500 €
Die bezaubernde Bande Raja, Anela, Michelle und Malia ist auf der Suche nach Glück und Zuwendung – ein liebevolles Zuhause.

Das Quartett erblickte in den Bergen Rumäniens das Licht der Welt – ein Schicksal von vielen Streunern in Rumänien. Ihre Mutter wurde nachts einfach ausgesetzt und brachte die süße Bande am nächsten Tag zur Welt. Nun dürfen die Kleinen bei unserer lieben Tierschützerin Tina zur Ruhe kommen. Ab Mitte April ist es so weit und die Kleinen können die Reise ins Glück antreten und Raja könnte ihren kleinen Rucksack packen, um zu ihren Herzensmenschen zu reisen.

Wie kann man auch widerstehen, wenn einen die Knopfaugen so sehnsüchtig anblitzen? Raja ist eine kleine Augenweide mit ihrem weiß/braunen Fell. Unsere bezaubernde Raja ist noch eine kleine, zarte Maus und wird ungefähr 60 bis 65 cm groß werden, wenn sie ausgewachsen ist. Sie ist jetzt etwa 2,5 Monate alt und liebt es, Zeit mit ihren Geschwistern zu verbringen. Sie lässt sich von ihren rumänischen Pflegemenschen mit Hingabe streicheln und verwöhnen.

Raja lebt in der Pflegestelle mit vielen Artgenossen zusammen und hat auch täglich Kontakt mit Katzen. Raja und ihre Geschwister haben täglich viel Kontakt mit Menschen und können sich tagsüber frei im Hof bewegen, mit Artgenossen spielen und toben.

Da Raja ein Mischling aus Herdenschutzhunden ist, ist es wichtig, dass ihre Menschen wissen, dass Herdenschutzhunde eigenständige Persönlichkeiten sind, die eine liebevolle Konsequenz benötigen. Sie haben ein sehr ruhiges und sanftes Gemüt. Geduld, Verständnis und vor allem Zeit sind die Schlüssel, um eine tolle Mensch-Hund-Bindung aufzubauen.

Raja ist gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht. Sie bringt ihren EU-Heimtierausweis mit und kann nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro in ihr Zuhause reisen.

https://youtu.be/lG4jlQ3orPs

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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