Choffi sucht ihre Familie

19.08.24
28.11.23
237
280018017
HU-6765 Csengele (Bekes, Ungarn)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
weiß-schwarz
Wurftag:
01.01.18 (7 Jahre 1 Monat alt)
Preis:
500 €
6765 Csengele, Ungarn. Choffi ist zusammen mit Mogli im Juli 2023 auf eine Pflegestelle nach Ungarn gereist. Die beiden befanden sich ca. zwei Jahre im Shelter in Baia Mare und waren ein Herz und eine Seele.

Choffi lebt hier mit Mogli und drei jungen Rüden in einem großen Außengehege und zeigt sich in der Gruppe sozial freundlich.

Choffi ist sehr menschenbezogen und sucht nach Nähe und Zuwendung. Sie ist eine „gemütliche“ Hündin und mag es mit ihrem sehr weichen Fell gekuschelt zu werden. Dabei ist sie keineswegs aufdringlich, sondern geht eher behutsam vor. Sie hat ein ruhiges Wesen, kann aber auch richtig in Aktion gehen, wenn sie mit Mogli spielt und rauft. Es ist eine Freude, den beiden zuzuschauen, wenn sie zusammen spielerisch kämpfen.

Choffi liebt Spaziergänge und läuft toll an der Leine. Sie mag die Nähe zu Menschen, fordert dies aber nicht ein. Sie ist vom Wesen her ruhig und nimmt alles so wie es kommt. In meinen Augen ist sie eine wunderbare und angenehme Familienhündin, die sich über jede Zuwendung freut.

Deshalb wünschen wir uns für sie ein neues Zuhause, wo sie Familienanschluss hat. Mit einem gut eingezäunten Grundstück in ländlicher Umgebung, wo sie sich frei bewegen kann. Weitere bereits vorhandene Hunde wären kein Problem für sie. Sie zeigt sich hier mit allen Hunden sozial freundlich.

Es wäre schön, wenn sie ein Zuhause finden könnte, wo sie ein Leben mit Nähe zu Menschen haben darf und viele Spaziergänge und Unternehmungen erleben darf. Sie hat eine Schulterhöhe von 59 cm und ein recht langes Fell.

Auf Wunsch kann Choffi auf der Pflegestelle in Csengele besucht werden. Die Pflegestelle ist gerne bei Übernachtungsmöglichkeiten behilflich.

Choffi ist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt, entfloht und besitzt einen EU-Heimtierausweis. Sie wird nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro vermittelt.

https://youtu.be/DSuE4X3iHVA

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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