Nayati braucht dich

28.01.25
20
283708875
RO-450017 Zalau (Sălaj, Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
Schwarz, Weiß
Gesundheit:
geimpft
Wurftag:
02.11.24 (2 Monate 4 Wochen alt)
Preis:
500 €
Unsere Nayati wurde mit zarten 3 Wochen aus dem öffentlichen Shelter in Zalau gerettet. Sie und ihre Mutter Veleda hatten großes Glück – denn in Zalau wird leider noch immer getötet. Nun sind sie in einem privaten Tierheim untergebracht. In Sicherheit – aber unter unschönen Bedingungen. Denn auch hier haben die Hunde nur Außenzwinger und viel zu wenig Kontakt zu Menschen. Als sie gerettet wurde hatte sie eine Knochenentzündung, diese ist vollständig ausgeheilt.

Nayati hat sich ins Leben gekämpft. Sie ist nun etwa 2 Monate alt und wiegt noch zarte 2 kg. Aber wir gehen davon aus, dass sie mal groß werden wird – das verraten uns ihre Bärentatzen. Nayati ist sehr süß und verspielt und benimmt sich genau so, wie es ein Welpe in ihrem Alter tut. Ein wahrer Überlebenskünstler! Nayati weiß was sie will.

Nayati sucht Menschen, die erstmal nichts von ihr erwarten und ihr zeigen, wie ein normales Hundeleben funktioniert. Sie ist noch ein Baby und muss noch viel lernen. Das ein oder andere Malheur sollte man ihr nicht übelnehmen und Nayati stets mit einem positiv verstärkenden Erziehungsstil begleiten. Sie freut sich schon auf ihr neues Leben mit schönen Spaziergängen in der Natur, vielen Schmusestunden und auch auf einen Besuch in der Welpenschule.

Im ersten Lebensjahr sollten Welpen so wenig wie möglich alleine sein. Außerdem steht die eher anstrengende Pubertätszeit bevor. Das Hormonchaos stellt das Leben der kleinen Racker auf den Kopf. Sie “vergessen” oft alles, was sie bisher gelernt haben und die Ohren schalten auf Durchzug. Daher ist es in dieser Phase besonders wichtig, konsequent – aber liebevoll – zu erziehen. Und es gibt auch eine gute Nachricht: Auch diese Phase geht vorüber!

Unsere Nayati kann im Alter von 4 Monaten ihren Koffer packen. Sie ist dann gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht. Ihren EU-Heimtierausweis packt sie mit ein und wird nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro in ihre Familie reisen.

Wer schenkt Nayati ein glückliches Hundeleben?

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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