Livinia - Verliebst du dich in dieses zauberhafte Wesen?

22.06.24
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281806199
RO-40001 Cluj (Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
weiß-schwarz
Wurftag:
01.11.23 (1 Jahr 3 Monate alt)
Preis:
500 €
Livinia - so ein schönes Hundemädchen! Ihre zarte Blesse, die tollen Sommersprossen, ihre warmen dunkelbraunen Augen... Und die wohl längste Zunge Rumäniens! Livinia wird uns als gesellig und freundlich beschrieben, wenn auch anfangs noch etwas schüchtern. Aber sie braucht nicht lange um in die Interaktion mit den Menschen zu gehen und sich dann ganz den Streicheleinheiten hinzugeben. Die sportliche Mischlingshündin bringt viel Potential mit, um eine treue Begleiterin auf Lebenszeit zu werden!

Livinia sucht Menschen, die erstmal nichts von ihr erwarten und ihr zeigen, wie ein normales Hundeleben funktioniert. Sie ist noch sehr jung und muss noch viel lernen. Das ein oder andere Malheur sollte man ihr nicht übel nehmen und Livinia stets mit einem positiv verstärkenden Erziehungsstil begleiten. Sie freut sich schon auf ihr neues Leben mit schönen Ausflügen in die Natur, vielen Schmusestunden und auch auf einen Besuch in der Hundeschule.

Im Moment ist Livinia einfach eine wunderbare und süße, junge Hündin. Aber ihre Pubertät wird nicht mehr lange auf sich warten lassen und dies ist auch bei Hunden eine Zeit, in der die Weichen für das weitere Leben gestellt werden. Das Hormonchaos stellt das Leben auf den Kopf, sie “vergessen” oft alles, was sie bisher gelernt haben und die Ohren schalten auf Durchzug. Die Aufgabe ihrer neuen Eltern in dieser Phase ist es, verantwortungsvoll und konsequent - aber liebevoll - zu erziehen. Die gute Nachricht: Auch diese Phase geht vorüber!

Livinia ist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht. Ihren EU-Heimtierausweis packt sie in ihr Köfferchen und kann nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro in ihr neues Leben reisen. Ebenso wäre eine liebevolle Pflegestelle als Ausgangspunkt für den Start in ein besseres Leben schon eine große Hilfe.

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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