LABA sucht ihre Lieblingsmenschen!

12.12.24
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RO-430331 Baia Mare (Cluj, Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
schwarz
Gesundheit:
kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht
Wurftag:
07.07.22 (2 Jahre 8 Monate alt)
Preis:
500 €
Baia Mare, Rumänien
Unsere tolle Laba sucht ein Zuhause und wartet schon sehnsüchtig auf dich! Ihr großer Traum: Endlich eine eigene Familie, ein Ort wo ihr Leben so richtig beginnen kann. Erfüllst du ihn ihr?

Die schwarz-weiße Schönheit wurde von unseren rumänischen Helfern auf der Straße gefunden und ist Menschen gegenüber anfangs ein bisschen schüchtern, aber zeigt sich dann schnell sehr freundlich und aufgeschlossen. Laba wartet mittlerweile seit über 2 Jahren im öffentlichen Shelter auf ein Zuhause und konnte in ihrem Leben noch nichts kennenlernen.

Mit ihren ca. 3 Jahren bringt Laba eine große Größe von etwa 65 cm mit. Mit Artgenossen versteht sich unsere liebe Maus gut, egal ob männlich oder weiblich. Den Umgang mit Katzen kennt sie leider nicht und Kinder im neuen Zuhause sollten einen verantwortungsvollen Umgang mit Hunden kennen.

Das Leben im Haus ist ganz neu für Laba: Stubenreinheit, Grundkommandos, Geschirr anziehen, an der Leine laufen – all das muss sie erst noch lernen. Wir suchen für Laba hundeerfahrene Menschen, die ihr das Hunde-ABC in aller Ruhe beibringen und ihr so ein wunderbares und vor allem artgerechtes Leben ermöglichen.

Laba befindet sich mitten in der Pubertät und freut sich in dieser aufregenden Zeit über den Besuch einer positiv arbeitenden Hundeschule. Sie wird viele Flausen im Kopf haben und die Welt ihrer Menschen so richtig auf den Kopf stellen. Doch mit viel Liebe und Geduld wird auch diese Hürde gemeistert! Auch über eine Pflegestelle würde sie sich sehr freuen.

Unsere Laba reist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht in ihr neues Zuhause. Ihren EU-Heimtierausweis bringt sie mit und wird nach positiver Vorkontrolle gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro vermittelt.
Mehr Informationen und den direkten Weg zur Selbstauskunft findet ihr hier:
https://www.einherzfuerstreuner.de/project/laba/

https://youtu.be/EXwNPTYc7cE
https://youtu.be/1TARkaO360k

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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