Sonnenschein Franzl sucht sein Körbchen

10.03.25
18
284066553
RO-410444 Bistrita (Bistrița-Năsăud, Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
schwarz
Gesundheit:
Gechipt, geimpft, entwurmt, entfloht, EU Heimtierausweis
Wurftag:
06.12.24 (3 Monate 5 Tage alt)
Preis:
500 €
Sonnenschein Franzl ist ein fröhlicher Welpe, der genau so ist, wie man es sich vorstellt. Er versteht sich hervorragend mit anderen Hunden und würde am liebsten den ganzen Tag mit ihnen spielen. Natürlich kommen auch die Kuschelmomente mit seinen Menschen nicht zu kurz!

Nach der ungeschickten Welpenzeit beginnt die Pubertät, in der er seine Besitzer auf die Probe stellen und seine Grenzen austesten wird. Er sucht jemanden, der ihm in diesem hormonellen Chaos zur Seite steht und ihm das nötige Verständnis sowie die Unterstützung bietet, damit er zu einem großartigen Hund heranwachsen kann.

Eine Hundeerziehung, die auf positiver Verstärkung und liebevoller Konsequenz basiert, hilft dabei, diese Phase gut zu meistern und als starkes Team daraus hervorzugehen. Denn Humphrey hat nicht die Absicht, dich absichtlich zu ärgern. In dieser turbulenten Zeit kann er oft nichts für sein Verhalten und hofft, dass du ihm stets zur Seite stehst. Kinder im Haushalt sollten bereits älter sein, damit sie den neuen Gefährten richtig verstehen und nicht missverstehen.

Jetzt wäre der perfekte Zeitpunkt, um neue Freunde in der Hundeschule zu finden und endlich „etwas zu lernen“ – vielleicht zusammen mit dir? Er ist ganz begeistert davon, das Hunde-ABC zu lernen und neue Freundschaften zu schließen.

Wir vermuten, dass die gesamte Rasselbande Mischlinge des Rumänischen Bukowina-Schäferhundes sind, einer Rasse von Herdenschutzhunden. Vor einer Adoption ist es wichtig, dass die neuen Besitzer sich mit den Eigenschaften dieser Hunde vertraut machen und idealerweise in einer ländlichen Umgebung leben. Ein eingezäuntes Grundstück, auf dem sie sich frei bewegen und spielen können, wäre optimal für sie. Diese Rassen sind selbstbewusst und willensstark und benötigen eine liebevolle, aber konsequente Führung sowie eine Aufgabe.

Er reist geimpft, gechipt, entwurmt und entfloht und kommt nach einer positiven Vorkontrolle in sein neues Zuhause. Natürlich bringt er auch seinen eigenen EU-Heimtierausweis mit. Gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro darf er umziehen.

Hat dich der süße Franzl überzeugt?

https://einherzfuerstreuner.de/project/franzl/

Impressum

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Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
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Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

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Montag bis Freitag
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E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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