Kuschelbär Quninny sucht seine Familie

15.02.25
05.07.24
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29468 Bergen an der Dumme - Banzau (Niedersachsen)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
weiß braun
Gesundheit:
Gechipt, geimpft, entwurmt, entfloht, EU Heimtierausweis
Wurftag:
01.09.23 (1 Jahr 6 Monate alt)
Preis:
500 €
Quinny wartet in einer Pflegestelle auf seine Familie. Quinny ist ein großer Kuschelbär und Quatschkopf und liebt es mit seinen Menschen etwas zu unternehmen. Quinny ist ca. 1 Jahr und hat eine Schulterhöhe von 56 cm und wiegt in etwa 25 kg. Man sollte also schon standfest sein, da er oft mit Schwung seine Liebe bekundet.

Er ist sehr aufgeweckt und neugierig. Spielen mag er besonders gerne, am liebsten draußen und mit anderen Hunden – daher wäre ein Garten für ihn optimal. Er ist aufgeschlossen und freundlich gegenüber anderen Menschen und Hunden.

Quinny ist noch in der Pubertät und muss noch lernen geduldiger zu werden. Das Hormonchaos stellt das Leben der jungen Hunde auf den Kopf. Sie “vergessen” oft alles, was sie bisher gelernt haben, und die Ohren schalten auf Durchzug. Daher ist es in dieser Phase besonders wichtig, konsequent – aber liebevoll – zu erziehen. Und es gibt auch eine gute Nachricht: Wie auch bei uns Menschen, geht auch diese Phase vorbei!

Kinder kennt er nicht und sie sind ihm teilweise unheimlich. Mit Katzen hatte er bisher noch keinen Kontakt – er hat aber keinen Jagdtrieb. Autofahren liebt er und hat auch schon gelernt, gut an der Leine zu laufen. Stark befahrene Straßen machen ihm aber noch Angst. Da Quinny noch in der Pubertät ist, versucht er natürlich schon mal seinen Kopf durchzusetzen – das äußert sich z. B. mit ziehen an der Leine, nicht alleine bleiben zu wollen und lautstarkem Protest.

Wir suchen für Quinny eine Familie, die eher ländlich wohnt und tolerante Nachbar hat, da Quinny eine sehr laute Stimme hat.

Quinny ist nicht kastriert, ist gechipt und geimpft und besitzt einen EU-Heimtierausweis und wird nur nach positiver Vorkontrolle gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro vermittelt.

Quinny freuen sich über deine Anfrage und kann jederzeit auf seiner Pflegestelle besucht werden.

https://youtu.be/2fIbf4f_CqQ

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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