Ingela-liebe, ältere Hündin sucht ein Zuhause!

25.08.24
181
282360603
92367 Pilsach (Bayern)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
schwarz
Wurftag:
06.08.14 (10 Jahre 6 Monate alt)
Preis:
325 €
Ingela wird dort liebevoll Omi genannt. Sie liebt Menschen, sie kommt gerne zum Streicheln, was sie aber noch viel lieber mag sind Leckerchen. Omi ist völlig unkompliziert, sie braucht nicht viel um glücklich zu sein. Sie ist völlig entspannt bei allem, ob es fremde Menschen, fremde Hunde oder Autofahren ist. Sie legt sich einfach entspannt hin und hat dabei nie Stress. Ingela braucht keine langen Spaziergänge, geht dabei entspannt an der Leine, sie zieht niemals in keiner Situation. Ganz Omi geht sie gerne dem Trubel aus dem Weg und hat lieber ihre Ruhe.

Ingela erholt sich aktuell von ihrer Herzwurmtherapie, die sie aber dank ihrem geduldigen Pflegefrauchen gut überstanden hat. Jetzt kann das neue Leben für unsere Omi endlich beginnen und am besten in ihrem Für-Immer-Daheim.

Ingela ist ca. 10 Jahre alt und etwa 60 cm groß. Sie hat weiches schwarzes Fell und ihr Schnäuzchen ist bereits ergraut, ganz wie es sich für eine alte Dame gehört.

Natürlich ist uns bewusst, dass Ingela nicht mehr die Jüngste ist. Aber sie möchte noch lange nicht zum alten Eisen gehören. Sicherlich wird sie in einer liebevollen Familie richtig aufleben und nachholen, was sie in ihrem bisherigen Leben versäumt hat. Ingela ist eine Hündin, die man mit gutem Gewissen verwöhnen darf und der man einfach noch ein paar gute Jahre schenken kann. Sie braucht Menschen, die sie nehmen, wie sie ist, ihr ein gemütliches, warmes Plätzchen geben und sie einfach liebhaben. Ein ruhiger Haushalt ohne Kleinkinder bei lieben Menschen, die keine Erwartungen an sie haben.

Möchtest du der hübschen und liebevollen alten Dame einen schönen Lebensabend schenken? Dann melde dich bei uns. Ingela zieht kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht mit einem EU-Heimtierausweis in ihr neues Zuhause. Sie wird nach einer positiven Vorkontrolle und gegen eine verminderte Schutzgebühr von 325 Euro vermittelt.

https://youtu.be/gJ6SyQFiGg4

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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