Hast du ein warmes Körbchen für Akemi frei?

16.06.24
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281759325
RO-430311 Baia Mare (Maramureș, Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
braun schwarz
Wurftag:
01.06.21 (3 Jahre 8 Monate alt)
Preis:
500 €
Die hübsche Akemi ist nun etwa 3 Jahre alt und hat in ihrem kurzen Leben sicherlich schon viel erlebt! Sie hat kein warmes Körbchen bei freundlichen Menschen, sondern sitzt traurig und allein in einem tristen Zwinger und bei eisiger Kälte im Shelter in Baia Mare. Akemi möchte so gerne die Sonnenseite des Lebens kennenlernen. Möchten Sie ihr das gute Leben als Haushund zeigen?

Wenn unser Team Akemi aus ihrem Zwinger holen, taut sie schnell auf und zeigt ihr freundliches Wesen. Dann wird sie zu einer aufgeschlossenen und verspielten jungen Hündin, die freundlich auf Menschen und andere Hunde zugeht. Akemi liebt die Menschen und freut sich über jede Zuwendung und Aufmerksamkeit.

Akemi ist eine besonders hübsche Hündin. Sie hat hellbraunes Fell mit schwarzer Gesichtsmaske und einem weißen Bauch, also ein echter Hingucker. Ihre schwarzen Knopfaugen leuchten und blicken hoffnungsvoll in die Zukunft. Akemi ist ein Mischling und wir wissen nicht, welche Eigenschaften sie entfalten wird, wenn sie in ihrer Familie angekommen ist. Auch Hüte- und Herdenschutzgene können nicht ausgeschlossen werden. Akemi hat eine Größe von circa 55-60 cm.

Wir wünschen uns sehr, dass sich Akemis Leben jetzt grundlegend ändert, indem sie hier auf unserer Seite von liebevollen Menschen entdeckt und in ein tolles, neues Zuhause geholt wird.

Akemis Aussehen lässt an ein Kuscheltier denken, aber ihre Adoptanten müssen bedenken, dass auch so ein kuscheliger, süßer Hund wie Akemi kein Spielzeug, sondern ein eigenständiger Charakter ist, der gefördert und gefordert werden will. Durch regelmäßigen Kontakt zu Artgenossen und viele positive Erlebnisse mit ihren neuen Menschen wird Akemi das 1×1 für einen wunderbaren Familienhund schnell erlernen und sich zu einer fröhlichen und zuverlässigen Begleiterin bei allen gemeinsamen Aktivitäten entwickeln. Über eine Pflegstelle würde sie sich auch sehr freuen

Nach einer positiven Vorkontrolle kann Akemi kastriert, geimpft, gechipt, entwurmt und mit einem EU-Heimtierausweis gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro in ihr neues Zuhause reisen.

Hast du ein warmes Körbchen und einen Platz in Ihrem Herzen für die junge Akemi frei?

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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