Glampi sucht ein warmes Körbchen

28.04.24
29.09.23
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279500069
RO-430071 Baia Mare (Maramureș, Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
schwarz braun
Wurftag:
01.01.16 (9 Jahre 4 Wochen alt)
Preis:
500 €
Baia Mare, Rumänien. Glampi sucht sein Zuhause. Glampi ist einer unter unseren vielen Hunden, der immer übersehen wird. Glampi hat sich, wie viele andere Hunde auch, jahrelang auf der Straße durchkämpfen müssen. Was er dort alles erleben musste, wir wissen es nicht. Was wir wissen ist, das Glampi das Vertrauen in die Menschen verloren hat. Diese Hunde haben es leider immer besonders schwer, ein Zuhause zu finden.

Glampi wird auf ca. 6 – 7 Jahre geschätzt und hat damit die ganz wilden Jahre bereits hinter sich gelassen. Mit einer Schulterhöhe von ca. 55– 60 cm gehört er zu den mittelgroßen Hunden. Aktuell zeigt sich Glampi Menschen gegenüber sehr scheu und ängstlich. Anfassen lassen mag er sich nicht. Mit anderen Hunden versteht Glampi sich gut.

Glampi sucht hundeerfahrene Menschen, die ihm mit viel Ruhe, Geduld und Durchhaltevermögen das Leben in einer Familie und in einem Haushalt beibringen. Glampi wird sicherlich eine längere Zeit brauchen, um sich an alles Neue zu gewöhnen.

Wir suchen für Glampi ein ruhiges Zuhause auf dem Land mit einem eingezäunten Garten. Glampi wird den Garten die erste Zeit brauchen, denn Spaziergänge werden mit ihm zu Beginn noch nicht möglich sein. Ein souveräner Ersthund könnte ihm die Eingewöhnung sicherlich erleichtern, ist aber keine Voraussetzung für eine Vermittlung.

Wir wünschen uns so sehr für Glampi, dass es auch für ihn die passenden Menschen gibt. Die Menschen, die bereit sind, Glampi auf seinem Weg in ein neues, besseres Leben zu begleiten. Die Menschen, die wissen, dass es ein langer und schwieriger Weg werden kann. Wir sind uns aber sicher, das Glampi mit den richtigen Menschen an seiner Seite eines Tages genießen kann und seinen Seelenfrieden finden wird.

Glampi ist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht. Er besitzt einen EU-Heimtierausweis und kann nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro vermittelt werden. Auch über eine Pflegestelle würde Glampi sich freuen.

https://youtu.be/Dqj67CRsc6k

Weitere Informationen zu Glampi findest du auf unserer Homepage: https://www.einherzfuerstreuner.de/project/glampi/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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