Estefania sucht ein zuhause

14.10.24
29.07.24
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282131262
41844 Wegberg (Nordrhein-Westfalen)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
Hellbraun, Schwarz
Gesundheit:
kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht
Wurftag:
27.07.21 (3 Jahre 6 Monate alt)
Preis:
500 €
Estefania konnte im Januar aus dem öffentlichen Shelter von Baia Mare entfliehen und sucht nun ihr Zuhause, indem sie für immer glücklich sein darf. Schon in Rumänien war sie sehr auf Menschen bezogen und hat die Nähe aktiv gesucht. Hunde waren für sie auch in Ordnung – aber die Zweibeiner haben es ihr richtig angetan…

Estefania war bereits in einer Familie und musste diese verlassen, weil ihr großes Thema war, dass sie so gar nicht alleine bleiben konnte. Sie ist nun in eine Pension umgezogen, in der auch gut mit ihr trainiert wird und erste Fortschritte erkennbar sind. Sie lernt ruhig an der Leine zu gehen und sich nach dem Menschen am anderen der Leine zu richten. Sie ist klug und reagiert sehr gut auf das, was man von ihr möchte. In Estefania steckt also ganz viel Potential und sie ist sehr lernwillig! Wir hoffen sehr, dass sie bald aus der Pension ausziehen kann. Auch der Umzug in eine erfahrene Pflegestelle wäre denkbar.

Auf jeden Fall ist sie bereit ein problemloses Mädchen zu werden und in einer Familie zu leben mit Menschen mit Hundeerfahrung. Mit Kindern oder Katzen zu leben kennt sie nicht.
Die bildschöne Hündin ist etwa 3 Jahre alt und bringt mit ca. 55 cm eine mittlere Größe mit.

Für Estefania suchen wir Menschen, die ganz viel Zeit für sie haben mit ihr zu trainieren, sie nicht nur körperlich, sondern auch geistig gut auslasten können und mit ihr gemeinsam durchs Leben schreiten. Estefania ist vermutlich ein Schäferhund-Mischling. Eine Rasse, die gerne lernt und für Ausgeglichenheit, Nervenstärke und Loyalität steht. Ein positiv bestärkender Erziehungsstil und eine konsequente und liebevolle Führung setzen wir voraus. Der Besuch in einer positiv arbeitenden Hundeschule kann nur von Vorteil sein.

Estefania ist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht. Sie besitzt einen EU-Heimtierausweis und kann nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro vermittelt werden.

Wer hat ganz viel Zeit für diese tolle Hündin und geht mit ihr durchs Leben?

https://youtu.be/56DAevX24aQ

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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