Wer erfüllt Nikan seinen größten Wunsch?

26.01.24
25.10.23
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RO-430071 Baia Mare (Maramureș, Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
grau
Wurftag:
01.01.10 (14 Jahre 4 Monate alt)
Preis:
1 €
Baia Mare, Rumänien. Unser Nikan wartet schon so lange auf sein Glück, wer zeigt ihm nochmal, wie schön das Leben ist? Nikan lebt im öffentlichen Shelter von Baia Mare und wartet dort mit hunderten von anderen Hunden auf sein Zuhause. So sehr würden wir ihm die Freiheit in einer Familie, die ihn von Herzen lieb hat wünschen!

Nikan ist mittlerweile etwa 13 Jahre alt und reiht sich somit in die Senioren-Abteilung ein. Sein Fell ist zerrupft, sein Lächeln dagegen hat er nicht verloren. Er ist ein freundlicher Rüde, der mit etwa 50 – 55 cm eine mittlere Größe mitbringt. Nikan hat allerdings noch nie in einem Haushalt gelebt und muss noch allerhand lernen. Wenn man ihn aus seinem Zwinger nimmt, ist er noch etwas nervös. Aber er kennt das natürlich auch kaum. Daher sucht er Menschen, die ihn an der Pfote nehmen und ihm zeigen, wie ein artgerechtes Leben in einem Haushalt funktioniert. Mit seiner schönen Fellfärbung und dem Steh- und Knickohr ist er optisch definitiv ein Highlight. Den Kontakt mit anderen Hunden ist Nikan nicht mehr gewöhnt, da er schon so lange alleine im Zwinger ist. Daher würden wir ihn eher als Einzelprinz vermitteln. Außerdem fühlt er sich bei Frauen wohler als bei Männern.

Für Nikan wünschen wir uns ein liebevolles und ruhigeres Zuhause, ohne viel Jubel und Trubel und nicht mitten in der Stadt. Hier würde er sich nicht wohlfühlen. Auch wenig wechselnde Bezugspersonen und Rückzugsmöglichkeiten findet er sicher besser. An Nikan sollte man erstmal keine Erwartungen haben – denn sein Leben war nicht immer einfach. Aber auch er hat es verdient, einen schönen Lebensabend verbringen zu können und gemeinsam mit seiner Familie und viel Liebe seine letzten Jahre verbringen zu können.

Nikan reist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht in sein neues Zuhause. Er wird nach positiver Vorkontrolle auf einen Gnadenplatz vermittelt. Nikan bringt einen EU-Heimtierausweis mit und würde sich ebenfalls sehr über eine Pflegestelle freuen.

https://youtu.be/SK2-Mo4M9fc

Weitere Informationen zu Nikan findest du auf unserer Homepage: https://www.einherzfuerstreuner.de/project/nikan/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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