Skipper sucht sein Zuhause!

19.05.24
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281517710
RO-437345 Busag (Maramureș, Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
braun
Gesundheit:
kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht
Wurftag:
01.05.21 (3 Jahre 1 Monat alt)
Preis:
500 €
Busag, Rumänien. Auch unser Skipper wartet hier ganz geduldig auf die Anfrage, die sein Leben verändern soll. Der imposante und schöne Herdi-Mix lebt derzeit im Rudel mit ca. 70 anderen Hunden in Busag und wird ganz liebevoll von Miss Medan und Dorel umsorgt. Die Zeit ist reif, er ist schon längst reisefertig – wer schenkt Skipper ein Zuhause?

Skipper ist derzeit ca. 3 Jahre alt und misst ca. 65 cm. Rüden-like versteht er sich mit den einen gut, mit den anderen eher weniger. Den Umgang mit Katzen können wir leider nicht testen. Kinder sollten auf jeden Fall schon älter sein und einen verantwortungsvollen und standfesten Umgang mit Hunden kennen.

Außerdem vermuten wir, dass Skipper ein Herdenschutzhund-Mischling ist. Daher suchen wir für unseren Bub eine Familie, die sich mit diesen Charakteren gut auskennt und bereits einige Erfahrungen sammeln konnte. Menschen abseits der Stadt, des Lärms und des Trubels – und dafür ein Zuhause auf dem Land, mit eigenem Grundstück, einem großen, gut eingezäunten Garten und gutem Zugang zu Grünflächen, Wiesen und Wäldern.

Skipper ist ein großer Hund, der mit einem rassebedingten noch größeren Dickkopf ein Zuhause sucht, welches ihm gewachsen ist und seine Rasse nicht unterschätzt. Ein Herdenschutzhund hat seinen eigenen Kopf und agiert selbständig.

Skipper ist noch jung und lernt das Leben in einem Daheim mit 4 Wänden erst noch kennen! Das heißt, dass er Dinge wie Stubenreinheit, an der Leine laufen etc. noch gar nicht kennt. Wir sind aber davon überzeugt, dass Skipper mit erfahrenen und standfesten Menschen, die ihm ganz viel Verständnis und Liebe geben können, jedes noch so große Hindernis überwinden kann!

Unser Skipper reist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht in sein neues Zuhause. Er wird nach positiver Vorkontrolle gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro vermittelt. Über eine Pflegestelle würde sich Skipper ebenfalls sehr freuen!

Mehr Informationen und den direkten Weg zur Selbstauskunft findest du hier:
https://einherzfuerstreuner.de/project/skipper-4/

https://youtu.be/O-Xe8JIQWwU

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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