Samu wartet schon auf dich

01.03.25
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283989047
90763 Fürth - Südstadt (Bayern)
Anzeigenkategorie:
Katzen kaufen
Rassetyp:
Hauskatze
Wurftag:
01.01.24 (1 Jahr 2 Monate alt)
Kater:
1
Kätzinnen:
0
Farbe(n):
rot getigert
Preis:
250 €
Der einjährige Samu wurde in einer Nachbarschaft in Rumänien gefunden, indem es viele streunende Katzen gibt. Auf der verzweifelten Suche nach Nahrung und einem warmen Dach über dem Kopf wandern sie von Garten zu Garten. Er traute sich schließlich, Unterschlupf in einem Katzenhäuschen zu suchen, doch vor Menschen hatte er anfangs noch tierisch Angst! Allmählich gewannen sie sein Vertrauen und er zeigte sich von seiner verschmusten, verspielten Seite.

Mit seinen bernsteinfarbenen Augen verzaubert Samu jedes Herz. Zwar ist er anfangs ein wenig zurückhaltend, doch sobald er sich erst einmal wohl fühlt, bekommt er gar nicht genug Streicheleinheiten! Er liebt es, seinen Menschen auf Schritt und Tritt zu folgen, sie mit lustigen Katzenyoga-Positionen zu bespaßen, und sich die Sonne auf den Bauch scheinen zu lassen. Samu sucht ein Zuhause, in dem er sein quirliges Wesen ausleben kann und Menschen findet, die ihn genauso in ihr Herz schließen, wie er es mit ihnen tun wird! Auch mit Artgenossen zeigt sich Samu bisher sehr liebevoll und verträglich, weshalb er nicht in Einzelhaltung vermittelt wird, sondern nur mit oder zu einem Artgenossen. Stresssituationen sind für Samu kein Problem – er lässt sich durch nichts aus der Ruhe bringen und geht entspannt seines Weges. Er versucht aktiv Kontakte zu knüpfen und das auch wirklich vorbildlich, er kommuniziert klar mit anderen Katzen und versteht auch, wenn das Gegenüber nicht möchte. Er hat sehr, sehr viel Liebe zu geben und freut sich immer über Streicheleinheiten.

Nachdem er sich an das Leben in den sicheren vier Wänden gewöhnt hat, kann Samu gut auf den Freigang verzichten. Über einen vernetzten Balkon würde er sich aber sicherlich freuen.

Samu ist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt, entfloht und wurde negativ auf FIV und FeLV getestet. Einen EU-Heimtierausweis besitzt er ebenfalls und wartet nun reisefertig auf sein neues Zuhause. Nach einer positiven Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 250 Euro kann er in sein neues Zuhause ziehen.

https://youtu.be/5--vxVIkR-U

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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