Nabila hofft auf eine positive Zukunft!

25.01.25
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283687304
RO-450016 Zalau (Sălaj, Rumänien)
Anzeigenkategorie:
Katzen kaufen
Rassetyp:
Mischling
Wurftag:
01.01.15 (10 Jahre 1 Monat alt)
Kater:
0
Kätzinnen:
1
Farbe(n):
schwarz, weiß
Preis:
250 €
Der fast 10-jährigen Nabila merkt man ihr Alter und ihre schlimme Vorgeschichte glücklicherweise überhaupt nicht an. Bevor sie in unsere Pflegestelle gebracht wurde, lebte Nabila zusammen mit etwa 30 Tieren in der Wohnung einer demenzkranken Dame unter schrecklichen Bedingungen. Sie mussten allesamt in ihren eigenen Ausscheidungen leben, da die alte Frau sich nicht um die Wohnung und die vielen Tiere kümmern konnte. Glücklicherweise konnten die meisten Tiere in Pflegestellen untergebracht und aufgepäppelt werden. Dort warten sie nun auf ihre neuen Familien.
Trotz ihrer bisherigen Erfahrungen ist Nabila sehr freundlich, liebevoll und verspielt. Sie animiert gerne andere zum Spielen und liebt es außerdem zu klettern. Alles in allem ist sie sehr fit und verhält sich nicht wie eine "typische? 10 Jahre alte Katze.
Der Name Nabila kommt übrigens aus dem Arabischen und bedeutet "Die Noble?, "Die Großmütige? oder "Die Edle?. Dieser Name ist unserer Meinung nach wunderschön und sehr passend. Nun fehlt ihr noch die passende Familie, in der sie die Streichel- und Spieleinheiten bekommt, die sie verdient.
Da Nabila es gewohnt ist, von anderen Katzen umgeben zu sein, sehen wir sie nicht als Einzelkatze. Falls in ihrem neuen Zuhause noch kein Artgenosse auf sie wartet, nimmt sie gerne einen ihrer Freunde aus der Pflegestelle mit.
Außerdem kann Nabila nur als reine Wohnungskatze vermittelt werden, da sie das Leben auf der Straße nicht kennt und dies zu gefährlich für sie sein könnte. Über einen vernetzten Balkon, auf dem sie sich die Sonne auf den Bauch scheinen lassen kann, freut sie sich aber bestimmt sehr.
Die schöne Katzendame kann ab sofort zu ihrer neuen Familie ziehen und ist bei ihrer Ausreise bereits kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht. Außerdem wurde sie negativ auf FIV und FeLV getestet und bringt auch gleich einen EU-Heimtierausweis mit. Nach einer positiven Vorkontrolle und einer Schutzgebühr in Höhe von 250 Euro steht ihrer Reise ins neue Familienglück nichts mehr im Wege.

Weitere Infos über Nabila findest du hier: https://einherzfuerstreuner.de/project/nabila/

https://youtu.be/t1dAIazlk-Y

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

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Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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