Hanny und Nanny warten schon auf dich

28.12.24
24.08.24
75
282355795
RO-400001 Cluj (Rumänien)
Anzeigenkategorie:
Katzen kaufen
Rassetyp:
Hauskatze
Wurftag:
01.09.23 (1 Jahr 4 Monate alt)
Kater:
0
Kätzinnen:
2
Farbe(n):
tricolor
Preis:
500 €
Cluj, Rumänien
Die zwei süßen Katzendamen Hanny und Nanny gibt es nur im Doppelpack, denn sie sind seit ihrer Geburt unzertrennlich. Dies ist auch kein Wunder bei ihrer traurigen Vorgeschichte, denn sie wurden zusammen mit ihrer Mutter im Garten einer Kirche gefunden als die beiden Schwestern gerade einmal 6 Wochen alt waren. Sie versteckten sich ursprünglich in einem Riss in der Kirchenmauer bis sie dort vom Priester gefunden und anschließend verscheucht wurden. Nun hatten sie keinen Rückzugsort mehr, bei dem sie sich vor der Kälte schützen konnten.

Glücklicherweise wurde die kleine Familie noch rechtzeitig gefunden und in eine unserer Pflegestellen gebracht, wo sie umfänglich gepflegt wurden. Beim Tierarzt stellte sich heraus, dass Nanny sich in ihrer Zeit als Straßenkatze mit dem Herpesvirus angesteckt hatte, die Folgen hiervon sieht man noch an ihrem rechten Auge. Mittlerweile ist sie aber wieder vollkommen genesen und bereit für ihre Ausreise.

Die zwei Katzendamen kommen gut mit ihren Artgenossen klar, weshalb es für sie kein Problem wäre, wenn in ihrem neuen Zuhause bereits eine andere Katze auf sie wartet. Sie haben aber auch nichts dagegen, wenn sie unter sich bleiben.

Hanny und Nanny lieben es zu klettern und sind sehr verspielt. Am liebsten haben sie dabei raschelendes Spielzeug. Außerdem sitzen sie gerne auf dem Fensterbrett und beobachten die vorbeifliegenden Vögel. Sie verbringen die meiste Zeit miteinander, weshalb wir sie auf jeden Fall nicht trennen wollen.

Aufgrund ihrer schlechten Erfahrung auf der Straße werden die Schwestern nur als reine Wohnungskatzen vermittelt. Über einen vernetzen Balkon, von dem aus sie ihre Umwelt beobachten können, freuen sie sich bestimmt dennoch. Dies ist aber keine Voraussetzung für die Vermittlung.

Die beiden Katzendamen können ab sofort in ihr neues Zuhause reisen und ist sind bei ihrer Ausreise bereits kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht. Außerdem wurden sie negativ auf FIV und FeLV getestet und bringen auch gleich einen EU-Heimtierausweis mit. Nach einer positiven Vorkontrolle und einer Schutzgebühr in Höhe von insgesamt 500 Euro steht ihrer Reise in ihr neues Zuhause nichts mehr im Wege.

https://einherzfuerstreuner.de/project/hannynanny/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

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Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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