Darf Trixa bei dir einziehen?

30.04.24
08.04.23
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277995655
RO-450017 Zalau (Sălaj, Rumänien)
Anzeigenkategorie:
Katzen kaufen
Rassetyp:
Mischling
Wurftag:
01.01.22 (3 Jahre 4 Wochen alt)
Kater:
0
Kätzinnen:
1
Farbe(n):
tricolor
Preis:
250 €
Zalau, Rumänien. Gekämpft und gewonnen! Trixa ist zurück im Leben und bereit für ihr Zuhause.

Unsere Trixa hat uns große Sorgen bereitet. Als man sie fand, war sie so krank, dass ihre Augen zugeschwollen waren, sie nichts sehen konnte auch nicht essen konnte. Dass sie sich so in kürzester Zeit so entwickeln wird, hätten wir nicht gedacht. Aber siehe da, auch wir werden immer wieder eines Besseren gelehrt 🙂

Trixa lebt jetzt in unserem Katzenraum in Zalau und ist ganz offensichtlich froh, dem Straßenleben entkommen zu sein. Wir schätzen sie auf 1,5 – 2 Jahre. Zu Beginn zeigte sie sich hier bisschen schüchtern, hat aber schnell wirklich tolle Fortschritte gemacht & ist mittlerweile sehr anhänglich und verschmust. Darf sie sich einmal auf den Schoß setzen, dann bleibt sie da auch gerne so lange es geht liegen. Sie ist eine überaus freundliche, liebenswerte und zuckersüße Katzendame, die sich sehr über Streicheleinheiten freut.

Unsere süße Samtpfote ist noch ein Jungspund und demnach hat sie noch die ein oder andere Energie, die sie gerne in Spielzeuge investiert 😉 . Mit den anderen Katzen versteht sie sich auch einwandfrei, spielt gerne mit ihnen und freut sich sehr über die gemeinsame Zeit. Wir wünschen uns für Trixa deshalb ein Zuhause mit Artgenossen. Wenn bei dir noch kein Kätzchen auf sie wartet, dann nimmt sie sehr gerne einen ihrer Freunde mit zu dir.

Wenn Trixa in ihrer Familie ankommt, könnte es sein, dass sie eine längere Eingewöhnung braucht. Aber auch hier wird sie sicherlich schnell auftauen und sich dann freuen, wenn sie endlich ein Körbchen auf Lebenszeit hat.

Trixa wird ausschließlich als reine Wohnungskatze vermittelt Wenn ein Balkon vorhanden ist, muss dieser gut gesichert sein, eine Voraussetzung für eine Vermittlung ist ein Balkon aber nicht.

Bei ihrer Ausreise ist sie natürlich kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht. Sie wurde negativ auf FIV und FeLV getestet und hat dann einen EU-Heimtierausweis im Köfferchen dabei. Nach einer positiven Vorkontrolle und einer Schutzgebühr von 250 Euro darf sie dann bei dir einziehen.

Willst du mit Trixa in den nächsten Lebensabschnitt starten?

https://youtu.be/R606qaBUtKQ
https://youtu.be/SfXcLsiGIhk

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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