Wer gibt alice eine Chance?

30.01.25
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283728541
RO-410444 Bistrita (Bistrița-Năsăud, Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
schwarz, weiß
Gesundheit:
kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht
Wurftag:
01.01.22 (3 Jahre 1 Monat alt)
Preis:
500 €
Alice ist auf der Suche nach dem Weg ins Wunderland! Sie wurde ganz abgemagert und verwahrlost auf einer Straße in der Nähe von Bistrita gefunden. Wie ihr vorheriges Leben ablief, ist leider nicht bekannt. Auf ihrer derzeitigen Pflegestelle in Rumänien konnte sich die hübsche Maus bereits etwas erholen und wieder Gewicht zulegen.
Die entzückende Hündin mit den kastanienbraunen Augen ist schätzungsweise 3 Jahre alt und ungefähr 28 kg schwer. Ihr Fell ist dick und flauschig und hat eine wirklich schöne Zeichnung. Alice zeigt sich als wirklich lieb und auch mit ihren Artgenossen versteht sie sich. Nur ihr Essen hätte sie gerne für sich alleine.
Ihrem neuen Zuhause sollte zudem bewusst sein, dass Alice das Leben in einer liebevolle, fürsorglichen Familie vermutlich noch nicht kennt und noch einiges lernen muss. Der Besuch einer positiv arbeitenden Hundeschule könnte hierbei eine gute Starthilfe sein. Gerade Leinenführigkeit, Stubenreinheit und das Alleine bleiben sind für sie vermutlich noch neu. Zudem können wir nicht ausschließen, dass sie eventuell ein Herdenschutzhundmischling ist. Daher suchen wir für sie ein geeignetes Zuhause, das bestenfalls schon Erfahrung mit diesen Charaktereigenschaften gemacht hat oder dazu bereit ist, sich mit diesen auseinander zu setzen. Herdenschutzhunde sind zwar eigensinnig und besitzen einen wahren Dickschädel, sind aber auch wirklich loyale Begleiter, die sich fest an ihre Familie binden. Oft wechselnde Personen oder ein Leben in der Stadt, wäre das Falsche für sie. Deshalb wünscht sich Alice gerne ein ländlicheres Zuhause mit eingezäuntem Garten.
Wer ist bereit, Alice eine Chance zu geben und ihr die schönen Seiten des Lebens zu zeigen?
Alice reist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht. Sie bringt ihren EU-Heimtierausweis mit und kann nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro in ihr neues Zuhause ziehen.

Weitere Infos über Alice findest du hier: https://einherzfuerstreuner.de/project/alice/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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