Verspielter und freundlicher Jungspund Bombo

24.01.25
28.12.24
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52152 Simmerath (Nordrhein-Westfalen)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
braun schwarz
Gesundheit:
geimpft, gechipt, entwurmt, entfloht, kastriert, EU-Heimtierausweis
Wurftag:
01.06.23 (1 Jahr 8 Monate alt)
Preis:
500 €
Der ca. 1,5 Jahre alte Bombo wiegt 24 Kilo, misst 60 Zentimeter Schulterhöhe und lebt momentan in einer liebevollen Pflegestelle in der Nähe von Aachen. Bombo könnte ein Mix aus Australian Shepherd, Border Collie sein, vielleicht steckt auch etwas Schäferhund in ihm. Herdenschutzeigenschafen zeigt er bisher keine.

Bombo ist ein absoluter Schatz: super gelehrig, aufgeschlossen und unglaublich menschenbezogen. Er versteht sich prima mit anderen Hunden und sogar mit Katzen. In seiner aktuellen Pflegestelle lebt er harmonisch mit einem Rudel aus drei Hunden zusammen, in das er sich problemlos eingefügt hat. Dabei zeigt er sich eher unterwürfig, spielt gerne und genießt jede Menge Streicheleinheiten. Ebenfalls ist Bombo bereits stubenrein und meldet sich, wenn er seine Geschäfte verrichten muss! Einfach toll!!!

Seine Lernfreude ist beeindruckend: Bereits nach wenigen Tagen lässt er sich an der Schleppleine abrufen, beherrscht die Grundkommandos und läuft schon ganz brav an der Leine. Bombo ist ein Hund mit großem Potenzial, mit dem man noch vieles unternehmen kann – sei es Wandern, Joggen oder einfach als treuer Familienhund. Er passt ebenso wunderbar als Zweithund in ein bestehendes Rudel.

Da Bombo so anpassungsfähig ist und sich schnell integriert, suchen wir dringend ein endgültiges Zuhause für ihn, bevor er sich zu sehr an die Pflegestelle bindet. Seine liebevolle und soziale Art macht ihn zu einem wahren Traumhund, der seinem neuen Zuhause garantiert viel Freude bringen wird.

Der hübsche junge Rüde ist kastriert, gechipt, geimpft und entwurmt. Natürlich bringt er seinen EU-Heimtierausweis mit. Nach positiver Vorkontrolle wird er gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro vermittelt.

Möchtest du Bombo ein liebevolles Zuhause schenken? Dann melde dich schnell - er wartet sehnsüchtig auf seine Menschen!

https://youtu.be/9W7JsJ7O06w

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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