Verspielte Freia sucht ihre Menschen!

20.11.24
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50827 Köln - Bickendorf (Nordrhein-Westfalen)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
schwarz
Wurftag:
01.07.24 (7 Monate alt)
Preis:
500 €
Unsere kleine Black Beauty Freia konnte Mitte November in ihre Pflegefamilie reisen. Das war unfassbar wichtig vor dem kalten Wintereinbruch in Rumänien.
Hier kann sie nun ihr warmes Körbchen genießen und kuschelt sich bereits in das Herz ihres Pflegefrauchens. Denn Freia ist eine ganz große Kuschelmaus. Aber nicht nur kuscheln liebt Freia. Nein…. Ihr fällt auch allerlei Blödsinn ein. Ihre Spielsachen findet sie toll, das Spazierengehen ist zwar manchmal noch ein kleines Leinenwirrwarr, da man ja gleichzeitig rechts und links schnüffeln will, aber das wird jetzt fleißig geübt und von Tag zu Tag besser.
Von der Intelligenz und Pfiffigkeit her, könnte in Freia ein bisschen Dackel stecken. Freia wird vermutlich auch nicht mehr viel wachsen und bleibt daher eher klein. Sie war von Anfang an die offenste von ihren Schwestern und hat eine typisch verspielte und tollpatschige Art, die einen immer wieder zum Schmunzeln bringt. Freia ist ein Hundekind, dass natürlich nach und nach noch einiges lernen muss. Das ein oder andere Malheur sollte man ihr nicht übelnehmen und Freia stets mit einem positiv verstärkenden Erziehungsstil begleiten. Sie freut sich schon auf ihre eigene Familie, schöne Spaziergänge in der Natur, viele Schmusestunden und auch auf einen Besuch in der Welpenschule.

Im ersten Lebensjahr sollten Hunde so wenig wie möglich alleine sein. Außerdem steht die eher anstrengende Pubertätszeit bevor. Das Hormonchaos stellt das Leben der kleinen Racker auf den Kopf. Sie “vergessen” oft alles, was sie bisher gelernt haben und die Ohren schalten auf Durchzug. Daher ist es in dieser Phase besonders wichtig, konsequent - aber liebevoll - zu erziehen. Und es gibt auch eine gute Nachricht: Auch diese Phase geht vorüber!

Freia ist vollständig geimpft, entwurmt, entfloht und gechipt. Auch ihren EU-Heimtierausweis bringt sie mit. Gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro kann Freia, nach positiver Vorkontrolle, in ihr Für-Immer-Zuhause umziehen.

Haben wir dein Interesse geweckt? Dann nichts wie los. Freia kann gerne in ihrer Pflegefamilie besucht werden.

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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