Unser liebenswerter Charmeur Ray

13.02.25
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283850314
RO-547235 Fantanele (Mureș, Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
braun
Gesundheit:
Gechipt, geimpft, entwurmt, entfloht, EU Heimtierausweis
Wurftag:
01.12.24 (2 Monate 1 Woche alt)
Preis:
500 €
Der goldige Ray hat eine perfekte Gesichtsmaske und ein Fell in den verschiedensten Brauntönen. Schon jetzt kann man erahnen, dass er einmal zu einem wunderschönen Rüden heranwachsen wird. Ray wiegt aktuell 2,5 kg und wird wohl mittelgroß – ideal für all die Abenteuer, die noch auf ihn warten.

Der kleine Ray wird uns als großer Charmeur beschrieben, der gerne Küsschen verteilt. Mit seiner neugierigen und unbekümmerten Art hat er das Talent, jedem sofort ein Lächeln ins Gesicht zu zaubern. Zudem ist er sehr verspielt – ob beim Herumtoben mit seinen Geschwistern oder beim Spielen mit allem, was ihm unter die Pfoten kommt. Für Ray gibt es immer etwas Neues zu entdecken. Mit anderen Hunden versteht er sich problemlos. Katzen kennt er bisher nicht.

Für Ray suchen wir Menschen, die sich bewusst sind, was es bedeutet, einen Welpen aufzunehmen. Er muss noch alles lernen – das erfordert Zeit, Geduld und Verständnis. Wie jeder junge Hund wird auch er die spannende Phase der Pubertät durchlaufen. In dieser Zeit wird er vieles hinterfragen und unabhängiger werden. Dann ist es besonders wichtig, ihn souverän zu begleiten und ihm zu zeigen, dass er sich auf seine Menschen verlassen kann.

Was Ray außerdem braucht, ist eine gute Mischung aus körperlicher und geistiger Auslastung. Als aktiver Hund wird er ausgiebige Spaziergänge und Spielzeiten lieben, aber auch immer bereit sein, seine Menschen überallhin zu begleiten. Der Besuch einer Hundeschule wäre ebenfalls eine tolle Möglichkeit, ihn weiter zu fördern und vielleicht verschiedene Hundesportarten auszuprobieren.

Nach einer positiven Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr in Höhe von 500 Euro reist Ray gechipt, geimpft, entwurmt, entfloht und mit einem EU-Heimtierausweis. Altersbedingt ist er noch nicht kastriert.

Bei wem darf sich unser niedlicher Ray ins Herz wedeln? Auch eine Pflegestelle wäre für seine weitere Entwicklung ein riesiges Geschenk.

https://einherzfuerstreuner.de/project/ray/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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