Skulaa sucht neues Zuhause

01.02.25
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283746584
56579 Rengsdorf (Rheinland-Pfalz)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
dunkelbraun, braun
Gesundheit:
geimpft, gechipt, entwurmt
Wurftag:
15.01.23 (2 Jahre 2 Wochen alt)
Preis:
500 €
Im Juli 2023 durfte Suklaa in ein liebevolles Zuhause ziehen. Leider haben sich die Lebensumstände ihrer Familie verändert, sodass sie nun auf der Suche nach einer neuen Familie ist, die ihr ein neues Zuhause schenkt.

Anfangs war Suklaa ängstlich und schreckhaft, doch das hat sich deutlich gebessert. Sie ist mittlerweile sehr aufgeschlossen und neugierig und erkundet gerne. Sie liebt alle anderen Hunde und auch Katzen und kommt mit ihnen gut klar. Sie ist sehr sozial und sehr vertrauensvoll. Uns Menschen gegenüber, die sie gut kennt, ist sie sehr zugetan, anderen Personen gegenüber ist sie anfangs vorsichtig.

Suklaa genießt es, draußen mit ihren Menschen zu sein und die Welt zu erkunden. An der Leine geht sie brav mit, sobald sie sich genug bewegt und ihre Geschäfte erledigt hat. Im Freilauf orientiert sie sich gerne an ihren Menschen und läuft nicht weit weg, sondern hört auf den Rückruf. Bei Ablenkung, zum Beispiel durch andere Hunde, braucht sie etwas länger, um wieder bei der Sache zu sein. Sie läuft auch gut neben dem Fahrrad her, was sie besonders freut. Und sie ist inzwischen ganz zart und behutsam, wenn es um das Essen von Leckerchen geht – sogar ein Kind kann ihr welche geben. Auch Autofahren klappt ganz wunderbar, auf längeren Strecken kann ihr aber mal schlecht werden.

Suklaa ist ein Schäferhund-Mix, intelligent mit viel Energie, und muss auch ausgelastet werden. Sie ist freundlich und verschmust, spielt und kuschelt sehr gerne.Suklaa hat es verdient, weiterhin liebevoll, konsequent und mit positiver Verstärkung geführt zu werden. Eine positiv arbeitende Hundeschule wäre eine tolle Möglichkeit, um Suklaas neue Familie und ihr gegenseitig zu unterstützen.Wir suchen für Suklaa eine liebevolle Familie, die ihr alle Zeit gibt, die sie braucht, um erneut eine so große Veränderung gut zu verkraften.

Die tolle Suklaa ist entwurmt, gechipt, geimpft und entfloht. Suklaa besitzt einen EU-Heimtierausweis und wird gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro und nach positiver Vorkontrolle vermittelt.

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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