Schüchterne und liebevolle Hundemama Luma

30.12.24
31.10.24
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282943007
12555 Berlin - Köpenick
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
weiß
Gesundheit:
Gechipt, geimpft, entwurmt, kastriert, EU Heimtierausweis
Wurftag:
01.10.22 (2 Jahre 4 Monate alt)
Preis:
500 €
Die hübsche Luma durfte in ihre Pflegestelle in Berlin ausreisen und freut sich sehr über ihr neues Leben. Mit ihrer Sanftmut, Schönheit und Vorsicht, schleicht sie sich sofort in alle Herzen. Luma ist wunderschön und schaut mit ihren großen Augen - noch etwas unsicher - in die Kamera. So ganz kann sie noch nicht glauben, dass jetzt alles gut werden wird...

Zusammen mit ihrem Sohn Askan kam Luma durch die Hundefänger in das öffentliche Shelter von Bistrita. Verunsichert, schutzlos und ängstlich kamen die beiden bei uns an. Wir waren sehr froh, dass beide in eine Pflegestelle ausreisen konnten und nicht den eisigen Winter im Shelter verbringen müssen.

Luma ist ungefähr 2 Jahre alt und mittelgroß mit ca. 50 - 55 cm. Luma ist eine zuckersüße Labrador-Mix-Hündin, auf der Suche nach einem liebevollen Zuhause. Sie ist am Anfang sehr zurückhaltend und schüchtern, aber wer kann ihr dies auch verübeln. Für Luma wünschen wir uns einen geduldigen, freundlichen und liebevollen Umgang von erfahrenen Menschen, die keine Erwartungen an sie haben und die sich von Rückschritten nicht beeindrucken lassen. Kinder sollten bereits älter sein und einen respektvollen und verantwortungsvollen Umgang mit Hunden kennen. Luma wünscht sich ein ruhiges Zuhause, eher ländlich, mit einem eingezäunten Garten und genug Rückzugsmöglichkeiten, falls es ihr zu unruhig wird. Sie sollte stets selber das Tempo vorgeben dürfen und entscheiden können, was für sie machbar ist oder nicht. Ein souveräner Ersthund könnte ihr die Eingewöhnung erleichtern, das ist aber kein Muss für die Vermittlung. Feste Abläufe, viel Routine und Rituale sind sehr wichtig für Luma, da dies Sicherheit und Halt gibt.

Wie all unsere Schützlinge, kommt sie kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht zu euch. Sie bringt ihren EU-Heimtierausweis mit und kann nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro in ihr neues und liebevolles Zuhause ziehen.

Wer schenkt der hübschen Luma sein Herz und ein liebevolles Zuhause?

https://youtu.be/moAhpDS6_Vg

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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