Schüchterne Duna sucht ein liebevolles Zuhause

23.01.25
14.09.24
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RO-430311 Baia Mare (Maramureș, Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
braun
Gesundheit:
Gechipt, geimpft, entwurmt, kastriert, EU Heimtierausweis
Wurftag:
01.08.22 (2 Jahre 7 Monate alt)
Preis:
500 €
Baia Mare, Rumänien
Die ca. 2,5-jährige Duna träumt im öffentlichen Shelter in Rumänien von einem warmen Zuhause mit einer Familie, die sie ins Herz schließt und nie wieder gehen lässt. Die wunderschöne Hündin mit dem braun-schwarzem Fell und den hübschen Rehaugen, sitzt schon auf gepackten Köfferchen und blickt sehnsüchtig in eine bessere Zukunft.

Duna ist eine etwa 50 – 55 cm große junge Hundedame. Über ihre Vergangenheit können wir, wie bei so vielen herrenlosen Straßenhunden, nichts sagen. Sie zeigt sich zurzeit noch etwas zurückhaltend und muss die Nähe zu Menschen erst noch lernen. Aktuell möchte sie nicht angefasst werden und zieht sich lieber zurück. Das Shelter stresst sie sehr und und macht der schüchternen Maus zu schaffen, was bestimmt zu ihrer Unsicherheit beiträgt. Mit ihren Artgenossen, ob Rüde oder Hündin, versteht sie sich sehr gut.

Es ist davon auszugehen, dass Duna das Leben im Haus noch nicht kennt. Leinenführigkeit und Stubenreinheit sind ihr sicher genauso unbekannt wie die Verhaltensregeln für einen ordentlichen Haushund. Aber wir sind uns sicher, dass Duna das ganze Hunde-1×1 schnell lernen wird, wenn man geduldig und liebevoll an ihrer Erziehung arbeitet.

Wir suchen für Duna liebevolle Menschen, die mit ihr stets positiv verstärkend trainieren werden. Menschen, die ihr Zeit geben in ihrem neuen Leben anzukommen und sie zu nichts drängen. Ein eingezäunter Garten, in dem Duna toben oder vor sich hindösen kann, wäre perfekt..

Die herzliche Duna reist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht. Sie besitzt einen EU-Heimtierausweis und kann nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro in ihr ganz eigenes Zuhause ziehen. Auch über eine Pflegestelle würde sich die liebe Duna sehr freuen.

Auf unserer Website gibts noch mehr Infos und den Link zur Selbstauskunft. Wir treten dann mit euch in Kontakt.
https://einherzfuerstreuner.de/project/duna-2/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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