Schlappohr Jumper sucht seine Familie

21.02.25
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283916841
RO-400001 Cluj (Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
beige
Gesundheit:
geimpft, gechipt, entwurmt, entfloht, kastriert, EU-Heimtierausweis
Wurftag:
01.07.24 (7 Monate 3 Wochen alt)
Preis:
500 €
Jumper hat cremefarbenes etwas strubbeliges längeres Fell, braune Augen und die entzückenden Schlappohren sind hellbraun. Mit seinen braunen Augen schaut er spitzbübisch über die strubbeligen Haare hinweg. Seine Rute hat eine normale Länge.

Jumper ist Menschen gegenüber etwas schüchtern und muss noch lernen ihnen zu vertrauen.

Für Jumper wünschen wir uns eine liebevolle geduldige Familie, die ihm Zeit lässt anzukommen und Vertrauen zu fassen. Er kennt das Leben in einer liebevollen Familie nicht und muss noch das ganze Welpen ABC lernen; Stubenreinheit, Leinenführung und Alleinbleiben sind für ihn noch Fremdwörter. Auch die Pubertät hat bereits begonnen. Hierfür braucht er Menschen, die ihn mit Liebe und viel Geduld begleiten und ihm das eine oder andere Missgeschick verzeihen. Während der Pubertät wird er sicherlich Grenzen testen und vielleicht schon gelernte Dinge wieder „vergessen“. Der Besuch einer positiv arbeiteten Hundeschule wird Jumper unterstützen alle Herausforderungen zu meistern. Auch aufgrund seines eher schüchternen Verhaltens würden wir den Besuch einer Hundeschule dringend empfehlen.

Wenn Jumper diese Phase gemeistert und er Vertrauen gewonnen hat, wird er ganz bestimmt ein toller Begleiter fürs Leben werden.

Wir hoffen so sehr, dass Jumper von nun an die schönen Seiten des Lebens kennenlernen darf und erfährt, dass es Menschen gibt, die nur sein Bestes wollen.

Der hübsche Hunde-Bub reist gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht. Nach Absprache kann er auch kastriert werden. Er bringt einen EU-Heimtierausweis mit und kann nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro in seine neue Familie ziehen. Auch über einen Pflegestellenplatz würde der tolle Rüde sich sehr freuen.

Wer schenkt Jumper ein liebevolles Zuhause?

https://einherzfuerstreuner.de/project/jumper/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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