Rudeltier Johan sucht ein liebevolles Zuhause.

14.02.25
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283857299
83043 Bad Aibling (Bayern)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
weiß
Gesundheit:
geimpft, gechipt, entwurmt, entfloht, kastriert
Wurftag:
07.07.19 (5 Jahre 7 Monate alt)
Preis:
500 €
83043 Bad Aibling
Johan hatte viel Glück und durfte bereits in eine Pflegestelle reisen. Johan kommt ursprünglich aus Bistrita in Rumänien, dort wurde er vom Hundefänger ins Tierheim gebracht. Es hat uns das Herz gebrochen, ihn so in seinem Zwinger zu sehen. Er hat den ganzen Tag jämmerlich geweint. Leider kennen wir seine Geschichte nicht, aber ihm muss etwas Schreckliches passiert sein.

In Deutschland angekommen, wurde schnell klar, dass er fürchterliche Schmerzen haben musste und dass er sehr ängstlich war. Inzwischen wurde er operiert und medizinisch versorgt. Seine Krankheitsbilder waren eine abgeschnittene Rute, ausgerissene Krallen, Meniskus- und Kreuzbandriss, Hefepilz / Bakterien in den Ohren und entzündetes Zahnfleisch. Auch der Rest von seinem Körper ist mit Narben übersät. Trotz all dieser Verletzungen, Schmerzen und allem, was er erlitten haben muss, wurde Johan bisher Menschen oder Hunden gegenüber nie auch nur im Ansatz aggressiv.

Inzwischen ist seine medizinische Behandlung durch die Kleintierchirurgie der LMU München beendet und die Chefärztin ist sehr zufrieden mit dem Ergebnis. Bei der Kreuzband-OP wurde eine Platte eingesetzt, die auch im Bein bleiben wird. Er braucht zum Muskelaufbau und zur Stabilisierung regelmäßige Physiotherapie und bei Bedarf Schmerzmedikamente.

Seine Unsicherheiten konnte Johan bereits gut überwinden. Lediglich in sehr turbulenten Situationen kommen sie noch zum Vorschein. Mit Hundekumpels versteht er sich blendend und ist sehr gerne mit diesen draußen unterwegs. Katzen ignoriert er.

Johan ist ca. 5 Jahre alt und 57 cm groß. Er sucht ein ruhiges, liebevolles und emphatisches Zuhause auf dem Land, das ihn in aller Ruhe ankommen lässt und ihm Sicherheit und Zeit gibt, sich in seinem neuen Leben zurecht zu finden.. Ein direkter Gartenzugang wäre das Paradies für ihn. Auch ein souveräner Ersthund würde ihm sicher gut tun, ist aber kein Muss.

Johan ist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht. Er wird nach positiver Vorkontrolle gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro vermittelt.
https://einherzfuerstreuner.de/project/johan-2/
https://youtu.be/2IuHlfJcOTs

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

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Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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