Oskar sucht ein ruhiges Zuhause

27.09.24
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RO-430071 Baia Mare (Maramureș, Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
braun schwarz
Wurftag:
01.01.17 (8 Jahre 2 Monate alt)
Preis:
500 €
Der hübsche Rüde wird auf 7 Jahre geschätzt, hat mit seinen ca. 50 cm eine tolle Größe und wartet schon sehr lange darauf, endlich entdeckt zu werden. Das Hundeleben hier ist eintönig und hart, denn es gibt so gut wie keine Abwechslung und keinen Komfort im öffentlichen Shelter von Baia Mare, obwohl sich die Tierschützer nach Kräften bemühen, die Tiere gut zu versorgen.

Aktuell läßt sich Oskar noch nicht gerne anfassen. Sein bisheriges Leben gab ihm wohl keinen Grund, Menschen zu vertrauen. Ob Oskar viele schlechte Erfahrungen machen musste, oder ob er noch nie engeren Kontakt zu Menschen hatte, wissen wir nicht.

Obwohl hier leider niemand Zeit hat, mit Oskar zu üben und ein wenig mit ihm Bekanntschaft zu schließen, stellen wir fest, dass unser Schützling nun schon viel entspannter reagiert, wenn Menschen in der Nähe sind. Gleich kommt er jetzt aus seiner Hütte ans Gitter und schaut den Besucher neugierig an. Mit Artgenossen zeigt sich Oskar verträglich. Für Oskar wünschen wir uns jemand Erfahrenen, der Geduld und Empathie für den besonderen Rüden mitbringt. Oskar benötigt eine erfahrene, liebevolle Führung mit positiv verstärkendem Erziehungsstil.

Ein wundervoller Traum wäre es für Oskar, ein warmes Zuhause mit gemütlichem Körbchen zu haben, erwünscht zu sein und umsorgt zu werden! Mit Sicherheit würde er liebend gern wieder Gras unter seinen Pfötchen spüren und all diese neuen Gerüche erschnuppern. Er wäre glücklich, seine neue Umgebung und diese ganz neue Welt eines Familienhundes, Schritt für Schritt erkunden zu dürfen mit lieben Menschen an seiner Seite.

Auch eine erfahrene Pflegestelle kann Oskar die Tür in ein neues Leben öffnen und ihm helfen, aus seiner Zurückhaltung herauszukommen. Wird dieser Traum Wirklichkeit werden?

Oskar reist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht in sein neues Zuhause und darf nach einer positiven Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro in sein neues Zuhause ziehen. Seinen EU-Heimtierausweis bringt er mit.

https://youtu.be/IHBg2pfxX04

https://youtu.be/SHubvaH__-A

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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