Ophelia sucht ihr Zuhause
aktualisiert am
07.01.25
Anzeige vom 16.06.24
243 Aufrufe
Nr. 281758246
23936 Grieben (Mecklenburg-Vorpommern)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
schwarz
Wurftag:
01.01.22 (3 Jahre 1 Monat alt)
Preis:
250 €
Die „kleine“ Ophelia wartet sehnsüchtig auf die passenden Menschen, denn sie ist ein ganz besonderer Hund. Aktuell lebt sie in einer Pension in 23936 Grieben und kann dort jederzeit besucht werden. Sie versteht sich dort prima mit allen Hunden.
Ophelia ist ca. 2 Jahre alt und hat eine Schulterhöhe von ca. 64 cm. Sie ist somit eine große Hündin, wirkt aber durch ihre langen Beine eher grazil. Die Pension beschreibt Ophelia als aufgeweckte, intelligente, sportliche Hündin, die mit Begeisterung Tricks lernen will und auch schnell versteht. Eine Hündin, die auf jeden Fall für aktive Menschen perfekt geeignet wäre. Da Ophelia gerne mal etwas überschwänglich ist und auch sehr gerne frisst, wünschen wir uns für die schwarze Schönheit eher einen Einzelplatz, da sie sehr futterneidisch ist und ihr Futter dann verteidigen möchte. Kleine Kinder sollten nicht im Haushalt leben, da diese nicht standfest genug sein könnten. Ophelia zeigt ihre Zuneigung sehr gerne und möchte am liebsten immer bei ihrem Menschen sein und braucht viel Nähe. Katzen sollten nicht im Haushalt leben.
Ophelia ist bei zu vielen Reizen manchmal noch etwas überfordert und braucht souveräne Menschen und ein eher ruhiges Umfeld, damit sie in Ruhe alles erkunden kann. Daher wünschen wir uns ein ländliches Umfeld für sie. Sie freut sich schon auf Menschen mit viel Zeit und die Lust darauf haben, mit der hübschen Hündin zu trainieren und ihr die Welt zu zeigen. Sie lebt aktuell in einer Pension in Zwingerhaltung. Ophelia könnte ein Galgo-Mix sein. Galgos gelten als sanftmütige Spürnasen, die einen guten Familienhund abgeben. Natürlich stellen sie aufgrund ihrer Größe und durch den Bewegungsdrang einige Ansprüche an ihre Umgebung. Doch was sein Wesen betrifft, ist der flinke Spanier ein äußerst unkomplizierter, freundlicher Hund.
Ophelia ist geimpft, gechipt, entwurmt, entfloht und bringt ihren eigenen EU-Heimtierausweis mit. Kastriert ist sie aktuell noch nicht. Sie kann gerne besucht werden. Nach positiver Vorkontrolle und gegen eine verminderte Schutzgebühr von 250 Euro darf sie schon hoffentlich bald in ihr Für-immer-Zuhause ziehen.
Wer verliebt sich in diese bildhübsche Hündin?
https://youtu.be/6hW_PpKmhwk
Ophelia ist ca. 2 Jahre alt und hat eine Schulterhöhe von ca. 64 cm. Sie ist somit eine große Hündin, wirkt aber durch ihre langen Beine eher grazil. Die Pension beschreibt Ophelia als aufgeweckte, intelligente, sportliche Hündin, die mit Begeisterung Tricks lernen will und auch schnell versteht. Eine Hündin, die auf jeden Fall für aktive Menschen perfekt geeignet wäre. Da Ophelia gerne mal etwas überschwänglich ist und auch sehr gerne frisst, wünschen wir uns für die schwarze Schönheit eher einen Einzelplatz, da sie sehr futterneidisch ist und ihr Futter dann verteidigen möchte. Kleine Kinder sollten nicht im Haushalt leben, da diese nicht standfest genug sein könnten. Ophelia zeigt ihre Zuneigung sehr gerne und möchte am liebsten immer bei ihrem Menschen sein und braucht viel Nähe. Katzen sollten nicht im Haushalt leben.
Ophelia ist bei zu vielen Reizen manchmal noch etwas überfordert und braucht souveräne Menschen und ein eher ruhiges Umfeld, damit sie in Ruhe alles erkunden kann. Daher wünschen wir uns ein ländliches Umfeld für sie. Sie freut sich schon auf Menschen mit viel Zeit und die Lust darauf haben, mit der hübschen Hündin zu trainieren und ihr die Welt zu zeigen. Sie lebt aktuell in einer Pension in Zwingerhaltung. Ophelia könnte ein Galgo-Mix sein. Galgos gelten als sanftmütige Spürnasen, die einen guten Familienhund abgeben. Natürlich stellen sie aufgrund ihrer Größe und durch den Bewegungsdrang einige Ansprüche an ihre Umgebung. Doch was sein Wesen betrifft, ist der flinke Spanier ein äußerst unkomplizierter, freundlicher Hund.
Ophelia ist geimpft, gechipt, entwurmt, entfloht und bringt ihren eigenen EU-Heimtierausweis mit. Kastriert ist sie aktuell noch nicht. Sie kann gerne besucht werden. Nach positiver Vorkontrolle und gegen eine verminderte Schutzgebühr von 250 Euro darf sie schon hoffentlich bald in ihr Für-immer-Zuhause ziehen.
Wer verliebt sich in diese bildhübsche Hündin?
https://youtu.be/6hW_PpKmhwk
Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG:Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München
Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!
Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Fax +49 89 99 95 45 67
E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de
Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende
Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194
Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728
Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.
Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.
Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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