Nero sucht ein emphatisches, geduldiges Zuhause!

30.04.24
28.06.23
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278697173
RO-437345 Busag (Maramureș, Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
braun weiß
Wurftag:
16.06.20 (4 Jahre 8 Monate alt)
Preis:
500 €
Busag, Rumänien. Unikat Nero sucht nach einem ganz besonderen Zuhause! Unser lieber Nero sitzt in Busag auf einem Grundstück mit 70 weiteren Hunden. Der einzige Unterschied zu den anderen Hunden ist: Nero sitzt ganz alleine hinter Gittern. Er mag seine Artgenossen nicht so gerne und auch die Menschen müssen vorsichtig bei ihm sein. Was ihm nur widerfahren sein muss?

Nero ist ein wunderschöner Schäferhund-Mix. Er ist ca 3 Jahre alt und hat sein Leben erst begonnen! Schon muss er hinter Gittern sitzen und darf nicht mit den anderen Vierbeinern rumtoben. Das finden wir wahnsinnig schade und er tut uns so Leid! Nero hat es genauso verdient wie alle anderen, über die Wiese zu rennen und das Leben zumindest etwas mehr hier in Rumänien zu genießen.

Unser Nero hat eine Schulterhöhe von ca. 55 – 60 cm. Er befindet sich außerdem noch mitten in der Pubertät, eine sehr schwierige Zeit, die ihn zusätzlich sicher verunsichert. Er wünscht sich so sehr eine erfahrene Familie, die ihn bei sich aufnehmen kann und ihm in aller Ruhe zeigen kann, dass das Leben gar nicht so schlimm ist! Er wird sicher viel Zeit brauchen und man muss mit Nero auf jeden Fall viel arbeiten – aber wir sind uns sicher, dass sich das alles auszahlen wird und Nero nur mit genug Verständnis und Geduld zeigen kann, was für ein toller Kerl in ihm steckt!

Er muss sich an alles noch gewöhnen und auch das ganze Hunde-ABC noch lernen, da er bisher nur draußen in seinem kleinen Zwinger gelebt hat. Nero sehnt sich nach einem Zuhause auf dem Land, wo er einen eingezäunten Garten hat, toben darf, mit seinen Menschen ausgiebige Spaziergänge unternehmen kann und er so verstanden und akzeptiert wird, wie er ist.

Nero reist kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht in sein neues Zuhause. Er wird nach positiver Vorkontrolle gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro vermittelt. Auch über eine Pflegestelle würde sich Nero schon ganz arg freuen!

Wir suchen die Nadel im Heuhafen – haben wir sie gefunden?

https://youtu.be/ScNEtV0OdfE
https://youtu.be/6T96NFxDA_c
https://youtu.be/dvEGcnfZEIs

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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