Lexington erobert dein Herz im Sturm

02.02.25
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RO-410444 Bistrita (Bistrița-Năsăud, Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
1
Hündinnen:
0
Farbe(n):
braun
Gesundheit:
Gechipt, geimpft, entwurmt, entfloht, EU Heimtierausweis
Wurftag:
01.09.24 (5 Monate 1 Woche alt)
Preis:
500 €
Lexington ist ein vier Monate alter Welpe mit gestromtem Fell und einem unglaublich süßen Gesicht, das Herzen im Sturm erobert.

Dieser kleine Charmeur ist ein verspielter und freundlicher Welpe, der jede Gelegenheit nutzt, um zu kuscheln und die Nähe zu Menschen zu suchen. Er liebt es, mit anderen Hunden zu spielen, und zeigt sich stets sozial und unkompliziert. Seine Verträglichkeit mit Katzen konnte bisher nicht getestet werden. Lexington ist etwa 4 Monate alt und hat aktuell eine Schulterhöhe von ca. 35 cm. Wir schätzen, dass er ausgewachsen mittelgroß werden wird.

Seiner neuen Familie sollte bewusst sein, dass Lexington das Leben in einer liebevollen Familie bisher noch nicht kennt. Er muss noch das gesamte Welpen-ABC lernen und auch die Pubertät steht ihm bevor. Hier braucht es Menschen, die mit viel Liebe, Geduld und Humor vorgehen, ihm das ein oder andere Missgeschick verzeihen und ihn durch diese wichtige Lebensphase begleiten.

Leinenführung, Stubenreinheit und Alleinbleiben sind für Lexington noch Fremdwörter. Während der Pubertät wird er sicherlich seine Grenzen testen und vielleicht bereits gelernte Dinge vorübergehend „vergessen“. Aber mit der richtigen Erziehung und positiver Unterstützung – gerne auch in einer positiv arbeitenden Hundeschule – wird Lexington diese Herausforderungen meistern. Hat man diese Phase einmal überwunden, wird aus ihm ganz sicher ein treuer Partner fürs Leben.

Für Lexington suchen wir ein Zuhause, in dem er mit Liebe und Zuneigung groß werden darf. Menschen, die Freude daran haben, einem jungen Hund die Welt zu zeigen und ihn auf seinem Weg zu begleiten, werden in Lexington einen loyalen Freund fürs Leben finden.

Lexington reist gechipt, geimpft, entwurmt und entfloht. Er besitzt einen EU-Heimtierausweis und kann nach positiver Vorkontrolle und gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro in sein neues Zuhause ziehen.

Möchtest du Lexington die Chance auf ein glückliches Hundeleben geben?

https://einherzfuerstreuner.de/project/lexington/

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

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Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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