Kuschelmaus Amber

02.03.25
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283994429
RO-410444 Bistrita (Maramureș, Rumänien)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
schwarz
Gesundheit:
kastriert, geimpft, gechipt, entwurmt
Wurftag:
24.02.24 (1 Jahr 1 Woche alt)
Preis:
500 €
Amber sitzt auf kaltem Beton, umgeben von Gitterstäben, und wartet. Sie weiß nicht, warum sie im Zwinger ist, aber sie spürt, dass sie hier nicht hingehört. Jedes Mal, wenn jemand vorbeikommt, springt sie ans Gitter, sucht Blickkontakt, wedelt voller Freude und hofft auf eine Hand, die sie streichelt und ihr zeigt, dass sie nicht vergessen ist.

Kuschelmaus Amber ist definitiv nicht für ein Leben in Einsamkeit geschaffen, denn ihre Liebe zu uns Menschen kennt keine Grenzen! Sie ist anhänglich, verspielt und immer voller Freundlichkeit – eine echte Gute-Laune-Hündin. Auch mit ihren Artgenossen kommt sie super klar, was uns bei ihrem umgänglichen Wesen nicht wirklich wundert. Katzen kennt sie bisher nicht.

Wir schätzen die Mischlingshündin auf etwa 10-12 Monate. Mit einer Schulterhöhe von ca. 45-50 cm und einem Gewicht von 16 kg hat sie eine ideale mittlere Größe, die ihr zusammen mit ihrem glatten, schwarzen Fell eine elegante und zugleich sportliche Erscheinung verleiht. Welche Rassen in Amber stecken, lässt sich natürlich nicht mit Sicherheit sagen. Optisch könnten eventuell Labrador-Gene durchschimmern, aber das ist nur Spekulation.

Über Ambers Vergangenheit ist leider nichts bekannt – Hundefänger brachten sie ins öffentliche Shelter. Doch ihre Zukunftswünsche sind klar: Sie träumt von einem liebevollen Zuhause, in dem sie ankommen und glücklich sein darf. Amber ist lernfreudig, möchte gefallen und mit ihren Menschen die Welt erkunden. Ein aktives Zuhause mit abwechslungsreichen Spaziergängen und spannender Beschäftigung wäre für sie ideal, damit sie sowohl geistig als auch körperlich gefordert wird.

Das Leben im Haus, das Laufen an der Leine, Grundkommandos – all das kennt Amber noch nicht und wird deshalb viel Training benötigen. Trotzdem sie sich gerade mitten im Hormonchaos der Pubertät befindet, sind wir sicher, dass sie mit geduldiger und einfühlsamer Anleitung ihrer neuen Menschen schnell verstehen wird, was von ihr erwartet wird.

Nach einer positiven Vorkontrolle und gegen die Übernahme einer Schutzgebühr in Höhe von 500 Euro reist Amber kastriert, gechipt, geimpft, entwurmt, entfloht und mit einem EU-Heimtierausweis.

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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