Hast du ein Körbchen für FUTURA frei?

10.02.25
22.01.24
529
280494570
14913 Jüterbog (Brandenburg)
Kategorie:
Hunde kaufen
Rassetyp:
Mischling
Rüden:
0
Hündinnen:
1
Farbe(n):
creme
Wurftag:
30.08.23 (1 Jahr 6 Monate alt)
Preis:
500 €
Die schöne Futura mit der schwarzen Maske, ist auf der Suche nach ihrem eigenen Zuhause. Mit anderen Hunden kommt Futura prima klar. Sie ist zum Anfang etwas eingeschüchtert, lässt sich aber nach einer gewissen Zeit anfassen, auch wenn sie noch etwas zurückhaltend ist. Futura ist eine echte Schönheit und fällt sofort ins Auge. Sie hat wunderschönes, weiches und langes hellbeiges Fell, mit einer schwarzen Gesichtsmaske, die einfach umwerfend aussieht. Dazu kommt, dass sie eine ganz sanfte und sensible Art hat und immer sehr unaufdringlich und eher schüchtern ist.

Futura hat eine Schulterhöhe von ca.60 cm und eine sehr schlanke Figur. Wir können nicht ausschließen, dass Futura Hütehundeigenschaften mitbringt. Daher suchen wir für sie ein erfahrenes Zuhause, das bereits Erfahrungen mit diesen Eigenschaften gemacht hat oder dazu bereit ist, sich mit diesen auseinander zu setzen und vor allem die optimalen Bedingungen mitbringt.

Zudem sucht Futura Menschen, die erstmal nichts von ihr erwarten und ihr zeigen, wie ein normales Hundeleben funktioniert. Sie ist noch eine junge Hündin ca. 1 Jahr alt und muss noch viel lernen. Sie freut sich schon auf ihr neues Leben mit schönen Spaziergängen in der Natur, vielen Schmusestunden und auch auf einen Besuch in der Hundeschule. Hier ist es wichtig, dem Schützling mit Liebe und jeder Menge Geduld beiseitezustehen. Mit einer Erziehung, die auf positiver Verstärkung basiert, setzt man den Grundstein für eine gute Bindung und tiefes Vertrauen. Verständnis und Fürsorge ist in dieser Phase besonders wichtig. So wird sich auch die hübsche Futura zu einem wunderbaren Alltagsbegleiter entwickeln.

Futura ist kastriert, geimpft, gechipt, entwurmt und entfloht und hat ihren EU-Heimtierausweis im Gepäck. Sie wird, nach positiver Vorkontrolle, gegen eine Schutzgebühr von 500 Euro vermittelt.

https://youtu.be/gOj57unIiBo

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Vereinsname: Ein Herz für Streuner e.V.
Anschrift: Postadresse für jeglichen Schriftverkehr und Pakete/Päckchen:
Michael-Steinherr-Str. 19
86316 Friedberg
Vereinssitz:
Flemingstr. 72
81925 München

Hier keine Besuche/Tierbesichtigungen möglich!

Telefon/Fax: Telefon: +49 89 41 32 61 79
Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
09 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Fax +49 89 99 95 45 67

E-Mail: Kontakt@einherzfuerstreuner.de


Frau Sandra Baumeister (geb. Funck), 1. Vorsitzende
Frau Birgit Dietlein-Rauschenbach, 2. Vorsitzende

Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht München.
Tag der Eintragung: 08. Januar 2014
VR-Nr. 205194

Umsatzsteuer-Nummer: 143/213/31085
USt-IdNr.: DE321597728

Die offizielle Erlaubnis nach §11, Abs.1, Nr. 5, TierSchG, der zuständigen Veterinärbehörde für die Verbringung/Einfuhr und Vermittlung von Wirbeltieren liegt vor. Zuständige Veterinärbehörde: Städt. Veterinäramt München, Thalkirchner Str. 106, 80337 München.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Der Verein „Ein Herz für Streuner e.V.“ ist durch Bescheinigung des Finanzamtes München mit Bescheid vom 14.10.2019 als gemeinnützig anerkannt. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet werden (§52 Abs 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO). Der Verein ist berechtigt, sowohl für Fördermitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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